Ausgeschrieben ist die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung teerhaltiger Dachbahnen (gefährliche Abfälle, AVV 17 03 03*) und bitumenöser, nicht teerhaltiger Dachbahnen (AVV 17 03 02) aus Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Abfälle werden unverdichtet über Großcontainer durch Fahrzeuge von GELSENDIENSTE angeliefert. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die Annahme und Entsorgung an einer eigenen Übernahmeanlage.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 00000 Gelsenkirchen |
| ralph.kraemer@gelsendienste.de Freischalten | |
| Telefon | 0209 954-4393 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D745 Freischalten |
| Formblatt | 92 KB | |
| Sonstige | 22 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 180 KB | |
| Vertrag | 167 KB | |
| Vertrag | 23 KB | |
| Sonstige | 361 KB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 110 KB | |
| Sonstige | 25 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGELSENDIENSTE schreibt die Übernahme und Entsorgung von zwei Arten teerhaltiger und bitumenöser Dachbahnen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen aus. Position 1 betrifft teerhaltige Dachbahnen (AVV 17 03 03*, gefährliche Abfälle) mit einer Wertungsmenge von 170 Mg für die zweijährige Laufzeit (85 Mg p.a.). Position 2 betrifft bitumenöse, nicht teerhaltige Dachbahnen (AVV 17 03 02) mit einer Wertungsmenge von 50 Mg für die Laufzeit (25 Mg p.a.).
Die Abfälle werden von GELSENDIENSTE-Fahrzeugen unverdichtet in Großcontainern zur Übernahmeanlage des Auftragnehmers angeliefert; der Auftragnehmer stellt keine Behälter und erbringt keine Sammel- oder Beförderungsleistung. Der Auftragnehmer hat die Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder, soweit nicht möglich, gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 ohne Verlängerungsoption.
Die historischen Jahresdurchschnittswerte der letzten drei Jahre betragen rund 78 Mg für teerhaltige und rund 24 Mg für bitumenöse Dachbahnen; die Wertungsmengen begründen keinen Mindestmengenanspruch.
Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028; eine Verlängerungsoption besteht nicht. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Megagramm, getrennt für jede Position. Kosten des Emissionshandels sind nicht im Einheitspreis enthalten, sondern werden gesondert als CO₂-Zuschlag abgerechnet, der jährlich im Voraus auf Basis des jeweils geltenden CO₂-Preises festgesetzt und anhand der tatsächlich übernommenen Mengen abgerechnet wird.
Bei Verstößen gegen Tariftreue, Mindestlohn oder gesetzliche Pflichten ist eine fristlose Kündigung mit Schadenersatzpflicht vorgesehen. Für unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen ist eine Vertragsstrafe von 3 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Ausschließlich die AEB des Auftraggebers finden Anwendung; eigene AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Änderungen des Entsorgungsweges bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Die Vergabe erfolgt als unterschwelliges Verfahren. Angebots- und Teilnahmefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit einem konkreten Datum angegeben; sie ergeben sich laut Vergabe- und Vertragsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung oder dem Aufforderungsschreiben. Angebote sind schriftlich einzureichen und von der vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen; verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet.
Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Die Leistung beginnt am 01.01.2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
GELSENDIENSTE ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Gelsenkirchen.
GELSENDIENSTE schreibt die Übernahme und Entsorgung von zwei Arten teerhaltiger und bitumenöser Dachbahnen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen aus. Position 1 betrifft teerhaltige Dachbahnen (AVV 17 03 03*, gefährliche Abfälle) mit einer Wertungsmenge von 170 Mg für die zweijährige Laufzeit (85 Mg p.a.). Position 2 betrifft bitumenöse, nicht teerhaltige Dachbahnen (AVV 17 03 02) mit einer Wertungsmenge von 50 Mg für die Laufzeit (25 Mg p.a.). Die Abfälle werden von GELSENDIENSTE-Fahrzeugen unverdichtet in Großcontainern zur Übernahmeanlage des Auftragnehmers angeliefert; der Auftragnehmer stellt keine Behälter und erbringt keine Sammel- oder Beförderungsleistung.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 26.10.2026.
Die Vergabe erfolgt als unterschwelliges Verfahren. Angebots- und Teilnahmefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit einem konkreten Datum angegeben; sie ergeben sich laut Vergabe- und Vertragsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung oder dem Aufforderungsschreiben. Angebote sind schriftlich einzureichen und von der vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen; verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet. Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Die Leistung beginnt am 01.01.2027.
Die Übernahmeanlage muss abfallrechtlich zugelassen sein und die angebotenen Abfallschlüssel umfassen. An der Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge vorhanden sein. Die Annahme muss montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr sichergestellt sein; Samstagsannahme von 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr ist erwünscht. Die einfache Fahrtstrecke von der Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee in Gelsenkirchen zur Übernahmeanlage darf höchstens 50 km gemäß Google Maps betragen. Ablagerung auf Deponien ist ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028; eine Verlängerungsoption besteht nicht. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Megagramm, getrennt für jede Position. Kosten des Emissionshandels sind nicht im Einheitspreis enthalten, sondern werden gesondert als CO₂-Zuschlag abgerechnet, der jährlich im Voraus auf Basis des jeweils geltenden CO₂-Preises festgesetzt und anhand der tatsächlich übernommenen Mengen abgerechnet wird. Bei Verstößen gegen Tariftreue, Mindestlohn oder gesetzliche Pflichten ist eine fristlose Kündigung mit Schadenersatzpflicht vorgesehen. Für unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen ist eine Vertragsstrafe von 3 v.H.
Aus den Unterlagen haben wir 7 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Gewerberechtlich ordnungsgemäße Anmeldung und Erteilung der erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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