Ausgeschrieben ist die Übernahme und stoffliche Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet Gelsenkirchen in zwei Losen. Los 1 umfasst gemischte Hartkunststoffe (AVV 17 02 03), Los 2 defekte Müllgroßbehälter aus Kunststoff (AVV 20 01 39, 19 12 04). Die Laufzeit beträgt jeweils ein Jahr (01.01.2027 bis 31.12.2027).
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 00000 Gelsenkirchen |
| ralph.kraemer@gelsendienste.de Freischalten | |
| Telefon | 0209 954-4393 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D7EW Freischalten |
| Formblatt | 92 KB | |
| Sonstige | 22 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 192 KB | |
| Vertrag | 162 KB | |
| Vertrag | 23 KB | |
| Sonstige | 361 KB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 110 KB | |
| Sonstige | 23 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGELSENDIENSTE vergibt die Übernahme und stoffliche Verwertung von Kunststoffen in zwei Losen. Los 1 betrifft gemischte Hartkunststoffe (AVV 17 02 03) mit einer Wertungsmenge von 125 Mg, die überwiegend an Wertstoffhöfen sowie bei Kunden des Auftraggebers erfasst und in Großcontainern angeliefert werden. Los 2 umfasst defekte Müllgroßbehälter aus Kunststoff (AVV 20 01 39, 19 12 04) mit einer Wertungsmenge von 40 Mg, die als lose Behälter in Abrollcontainern angeliefert oder auf Wunsch des Bieters am Betriebshof Wickingstraße 25a in Gelsenkirchen abgeholt werden.
Die historischen Jahresmengen lagen bei Hartkunststoffen zwischen 90,7 und 129,5 Mg sowie bei Müllgroßbehältern zwischen 33,3 und 35,3 Mg; die Wertungsmengen sind unverbindlich. Die Leistung umfasst die Annahme, das Lagern, Behandeln und die stoffliche Verwertung; einer energetischen Verwertung ist der Vorrang der stofflichen Verwertung entgegenzusetzen. Bei Los 2 sind Metall- und Elektronikbestandteile abzutrennen und gesondert zu verwerten.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und ist auf ein Jahr begrenzt. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Los; negative Einheitspreise sind zugelassen. Preisnachlässe sind ohne Bedingungen anzubieten und fließen in den Gesamtpreis für die Wertung ein. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Kosten nach dem BEHG für energetisch verwertete Anteile sind im Einheitspreis enthalten; eine gesonderte Abrechnung oder Preisanpassung bei Änderung des CO₂-Preises ist ausgeschlossen.
Bei Verstößen gegen Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen sowie bei Nachweis unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. Bei nachgewiesenen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ist eine Vertragsstrafe von 3 v.H. der Auftragssumme zu zahlen; Ansprüche auf Ersatz eines höheren Schadens bleiben unberührt.
Angebots- und Bindefrist sind nicht in den vorliegenden Unterlagen angegeben und werden vermutlich nur auf der Vergabeplattform geführt. Die Leistung soll zum 01.01.2027 beginnen und endet am 31.12.2027. Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; Antworten werden allen aufgeforderten Unternehmen in anonymisierter Form übermittelt. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
GELSENDIENSTE ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Gelsenkirchen.
GELSENDIENSTE vergibt die Übernahme und stoffliche Verwertung von Kunststoffen in zwei Losen. Los 1 betrifft gemischte Hartkunststoffe (AVV 17 02 03) mit einer Wertungsmenge von 125 Mg, die überwiegend an Wertstoffhöfen sowie bei Kunden des Auftraggebers erfasst und in Großcontainern angeliefert werden. Los 2 umfasst defekte Müllgroßbehälter aus Kunststoff (AVV 20 01 39, 19 12 04) mit einer Wertungsmenge von 40 Mg, die als lose Behälter in Abrollcontainern angeliefert oder auf Wunsch des Bieters am Betriebshof Wickingstraße 25a in Gelsenkirchen abgeholt werden.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 04.11.2026.
Angebots- und Bindefrist sind nicht in den vorliegenden Unterlagen angegeben und werden vermutlich nur auf der Vergabeplattform geführt. Die Leistung soll zum 01.01.2027 beginnen und endet am 31.12.2027. Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; Antworten werden allen aufgeforderten Unternehmen in anonymisierter Form übermittelt. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Übernahmeanlage muss abfallrechtlich zugelassen sein; der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. An der Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge vorhanden sein. Die Betriebsordnung der Übernahmeanlage muss den Einmannbetrieb zulassen. Für Los 2 muss das Abkippen loser Behälter aus Abrollcontainern an der Übernahmeanlage möglich sein. Die einfache Fahrtstrecke zur Übernahmeanlage darf höchstens 40 km gemäß Google Maps vom Bezugspunkt Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee in Gelsenkirchen betragen.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und ist auf ein Jahr begrenzt. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Los; negative Einheitspreise sind zugelassen. Preisnachlässe sind ohne Bedingungen anzubieten und fließen in den Gesamtpreis für die Wertung ein. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Kosten nach dem BEHG für energetisch verwertete Anteile sind im Einheitspreis enthalten; eine gesonderte Abrechnung oder Preisanpassung bei Änderung des CO₂-Preises ist ausgeschlossen.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 2 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Ordnungsgemäße gewerberechtliche Anmeldung bzw. erteilte gewerberechtliche Erlaubnisse sowie Eintragung im entsprechenden Register (sofern gesetzlich vorgeschrieben).
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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