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Öffentliche Ausschreibung Frist läuft bis 03.11.2026

Übernahme und Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Auftraggeber
GELSENDIENSTE
Erfüllungsort
00000 Gelsenkirchen
Art
Sonstige
Veröffentlicht
21.10.2026
Angebotsfrist
03.11.2026
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Zeitplan

Veröffentlichung
21.10.2026
Angebotsfrist
03.11.2026 · läuft
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
offen

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieSonstige
Erfüllungsort00000 Gelsenkirchen
E-Mailralph.kraemer@gelsendienste.de Freischalten
Telefon0209 954-4393 Freischalten
Websitehttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D7EQ Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 9 Eignungskriterien · 1 Zuschlagskriterium

Eignungskriterien
  • Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für AVV 17 03 01* und die vom Auftragnehmer selbst ausgeübten Tätigkeiten (insbesondere Lagern, Behandeln, Verwerten, Befördern, Handeln oder Makeln)
    Berufsausübung · Zertifizierungsnachweis nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis
  • Nachweis der abfallrechtlichen Zulassung der angebotenen Anlage einschließlich der zugelassenen Abfallschlüssel sowie des Rechts, die Anlage während der Vertragslaufzeit zu nutzen
    Berufsausübung · Anlagenzulassung; bei Anlagen Dritter zusätzlich Erklärung des Anlagenbetreibers
Zuschlagskriterien
  • Wertungssumme aus Angebotssumme, Entfernungsmalus und Wertungsaufschlag je nach Entsorgungsstufe
  • Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung; bei Handwerksbetrieben Eintragung in die Handwerksrolle
    Berufsausübung · Eigenerklärung
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EUR, Sachschäden 5.000.000 EUR, Vermögensschäden 1.000.000 EUR
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit · Eigenerklärung; Nachweis auf Verlangen
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung für die Dauer des Vertrages
    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit · Bestätigung des Versicherers ist mit dem Angebot vorzulegen
  • Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Übernahme und Entsorgung derselben oder gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung) aus den letzten drei Jahren
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Ausgefülltes Referenzformular mit Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragsvolumen, Zeitraum und Erläuterung der Auftragsart
  • Geeichte Fahrzeugwaage an der Übernahmeanlage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Darstellung des Verwertungs- bzw. Entsorgungsweges und Angaben zur Übernahmeanlage
  • Übernahmeanlage innerhalb von höchstens 50 km (einfache Fahrtstrecke gemäß Google Maps) von der Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee in Gelsenkirchen
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Kartenausdruck von Google Maps zur Fahrtstrecke
  • Darstellung des Verwertungs- bzw. Entsorgungsweges mit Angabe eines Hauptweges im Angebotsvorblatt
    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit · Ausgefülltes Angebotsvorblatt und schriftliche Darstellung des Entsorgungsweges
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    Besonderheiten dieses Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Lose 1 Los

    LOT-0000
    Übernahme und Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Stadtgebiet Gelsenkirchen
    CPV
    90510000, 90513000

    Vergabeunterlagen 9 Dateien · 916 KB

    Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
    PDF916 KB
    9 Dateien im Paket: 5 Sonstige, 2 Vertrag, 1 Formblatt, 1 Leistungsverzeichnis
    Formblatt92 KB
    Sonstige22 KB
    Leistungsverzeichnis170 KB
    Vertrag162 KB
    Vertrag23 KB
    Sonstige373 KB
    Sonstige28 KB
    Sonstige110 KB
    Sonstige26 KB
    Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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    Leistungsumfang

    Der Auftraggeber GELSENDIENSTE sucht einen Auftragnehmer für die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) aus Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der PAK-Gehalt des Materials liegt über 100 und unter 20.000 mg/kg; teerhaltige und bitumenöse Dachbahnen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber selbst per Großcontainer an die Übernahmeanlage des Auftragnehmers.

    Als Wertungsmenge werden 60 Mg je Jahr, insgesamt 120 Mg für zwei Jahre, zugrunde gelegt; die tatsächlichen Mengen schwanken baumaßnahmenabhängig erheblich und können in einzelnen Jahren auch null betragen. Die Vertragslaufzeit ist fest und läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Zugelassene Entsorgungswege sind thermische Behandlung mit Rückgewinnung der Gesteinskörnungen, Einsatz als Deponieersatzbaustoff oder Bergversatz sowie Kaltmischverfahren unter bestimmten Voraussetzungen.

    Die Behandlungsanlage kann sich im In- oder Ausland befinden, die Übernahmeanlage muss jedoch innerhalb von 50 km des Bezugspunkts in Gelsenkirchen liegen.

    Anforderungen an die Leistung

    Vertrag und Vergütung

    Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 ohne Verlängerungsoption. Vergütet wird nach Einheitspreisen je Megagramm für Übernahme und Entsorgung sowie je Begleitschein und Entsorgungsnachweis; Kosten des nationalen Emissionshandels sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Wertungsaufschlag und der Entfernungsmalus sind reine Wertungsgrößen und werden nicht abgerechnet.

    Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Tariftreue- und arbeitsrechtliche Pflichten ist eine fristlose Auftragskündigung mit Schadenersatzverpflichtungen vorgesehen. Der Auftragnehmer ist zur Freistellung des Auftraggebers von allen Drittansprüchen und behördlichen Kosten infolge nicht ordnungsgemäßer Entsorgung verpflichtet, auch nach Vertragsende.

    Ablauf des Verfahrens

    Angebots- und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit konkreten Daten angegeben; die Vergabe- und Vertragsbedingungen verweisen insoweit auf die Leistungsbeschreibung oder das Aufforderungsschreiben. Die Leistung soll am 01.01.2027 beginnen. Rückfragen sind in Textform an den benannten Ansprechpartner zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Antworten auf inhaltliche Bieterfragen werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt.

    Verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet.

    Anforderungen an die Bieter

    Geforderte Referenzen
    2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren
    Vergleichbare Leistungen, die das Unternehmen bereits erbracht hat.

    Verlangte Zertifikate und Nachweise

    Besondere Auflagen des Verfahrens

    Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

    Einordnung des Verfahrens

    Öffentliche Ausschreibung

    Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

    Reichweite der Bekanntmachung

    Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

    Was sich übernehmen lässt

    Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

    Häufige Fragen zu diesem Verfahren

    Wer schreibt "Übernahme und Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Stadtgebiet Gelsenkirchen" aus?

    GELSENDIENSTE ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Gelsenkirchen.

    Was wird ausgeschrieben?

    Der Auftraggeber GELSENDIENSTE sucht einen Auftragnehmer für die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) aus Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der PAK-Gehalt des Materials liegt über 100 und unter 20.000 mg/kg; teerhaltige und bitumenöse Dachbahnen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber selbst per Großcontainer an die Übernahmeanlage des Auftragnehmers. Als Wertungsmenge werden 60 Mg je Jahr, insgesamt 120 Mg für zwei Jahre, zugrunde gelegt; die tatsächlichen Mengen schwanken baumaßnahmenabhängig erheblich und können in einzelnen Jahren auch null betragen.

    Bis wann können Angebote abgegeben werden?

    Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Angebots- und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit konkreten Daten angegeben; die Vergabe- und Vertragsbedingungen verweisen insoweit auf die Leistungsbeschreibung oder das Aufforderungsschreiben. Die Leistung soll am 01.01.2027 beginnen. Rückfragen sind in Textform an den benannten Ansprechpartner zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Antworten auf inhaltliche Bieterfragen werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt. Verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet.

    Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

    Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für AVV 17 03 01* und die selbst ausgeübten Tätigkeiten zertifiziert sein. An der Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge vorhanden sein. Die Übernahmeanlage muss montags bis freitags von 06:30 bis 16:00 Uhr Abfälle annehmen; eine Annahme samstags von 06:30 bis 15:00 Uhr ist erwünscht. Die Nachweisführung erfolgt elektronisch nach §§ 49 ff. KrWG und der Nachweisverordnung; für Anfallstellen mit mehr als 20 Mg/Jahr sind Einzelentsorgungsnachweise zu erstellen.

    Was gilt vertraglich?

    Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 ohne Verlängerungsoption. Vergütet wird nach Einheitspreisen je Megagramm für Übernahme und Entsorgung sowie je Begleitschein und Entsorgungsnachweis; Kosten des nationalen Emissionshandels sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Wertungsaufschlag und der Entfernungsmalus sind reine Wertungsgrößen und werden nicht abgerechnet. Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Tariftreue- und arbeitsrechtliche Pflichten ist eine fristlose Auftragskündigung mit Schadenersatzverpflichtungen vorgesehen.

    Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

    Aus den Unterlagen haben wir 9 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für AVV 17 03 01* und die vom Auftragnehmer selbst ausgeübten Tätigkeiten (insbesondere Lagern, Behandeln, Verwerten, Befördern, Handeln oder ....

    Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

    Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.

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