Beschafft wird die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) aus Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der PAK-Gehalt liegt über 100 und unter 20.000 mg/kg. Die Anlieferung erfolgt über Großcontainer durch Fahrzeuge des Auftraggebers.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 00000 Gelsenkirchen |
| ralph.kraemer@gelsendienste.de Freischalten | |
| Telefon | 0209 954-4393 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D7EQ Freischalten |
| Formblatt | 92 KB | |
| Sonstige | 22 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 170 KB | |
| Vertrag | 162 KB | |
| Vertrag | 23 KB | |
| Sonstige | 373 KB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 110 KB | |
| Sonstige | 26 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber GELSENDIENSTE sucht einen Auftragnehmer für die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) aus Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der PAK-Gehalt des Materials liegt über 100 und unter 20.000 mg/kg; teerhaltige und bitumenöse Dachbahnen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber selbst per Großcontainer an die Übernahmeanlage des Auftragnehmers.
Als Wertungsmenge werden 60 Mg je Jahr, insgesamt 120 Mg für zwei Jahre, zugrunde gelegt; die tatsächlichen Mengen schwanken baumaßnahmenabhängig erheblich und können in einzelnen Jahren auch null betragen. Die Vertragslaufzeit ist fest und läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Zugelassene Entsorgungswege sind thermische Behandlung mit Rückgewinnung der Gesteinskörnungen, Einsatz als Deponieersatzbaustoff oder Bergversatz sowie Kaltmischverfahren unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Behandlungsanlage kann sich im In- oder Ausland befinden, die Übernahmeanlage muss jedoch innerhalb von 50 km des Bezugspunkts in Gelsenkirchen liegen.
Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 ohne Verlängerungsoption. Vergütet wird nach Einheitspreisen je Megagramm für Übernahme und Entsorgung sowie je Begleitschein und Entsorgungsnachweis; Kosten des nationalen Emissionshandels sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Wertungsaufschlag und der Entfernungsmalus sind reine Wertungsgrößen und werden nicht abgerechnet.
Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Tariftreue- und arbeitsrechtliche Pflichten ist eine fristlose Auftragskündigung mit Schadenersatzverpflichtungen vorgesehen. Der Auftragnehmer ist zur Freistellung des Auftraggebers von allen Drittansprüchen und behördlichen Kosten infolge nicht ordnungsgemäßer Entsorgung verpflichtet, auch nach Vertragsende.
Angebots- und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit konkreten Daten angegeben; die Vergabe- und Vertragsbedingungen verweisen insoweit auf die Leistungsbeschreibung oder das Aufforderungsschreiben. Die Leistung soll am 01.01.2027 beginnen. Rückfragen sind in Textform an den benannten Ansprechpartner zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Antworten auf inhaltliche Bieterfragen werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt.
Verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
GELSENDIENSTE ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Gelsenkirchen.
Der Auftraggeber GELSENDIENSTE sucht einen Auftragnehmer für die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) aus Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der PAK-Gehalt des Materials liegt über 100 und unter 20.000 mg/kg; teerhaltige und bitumenöse Dachbahnen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber selbst per Großcontainer an die Übernahmeanlage des Auftragnehmers. Als Wertungsmenge werden 60 Mg je Jahr, insgesamt 120 Mg für zwei Jahre, zugrunde gelegt; die tatsächlichen Mengen schwanken baumaßnahmenabhängig erheblich und können in einzelnen Jahren auch null betragen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.11.2026.
Angebots- und Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit konkreten Daten angegeben; die Vergabe- und Vertragsbedingungen verweisen insoweit auf die Leistungsbeschreibung oder das Aufforderungsschreiben. Die Leistung soll am 01.01.2027 beginnen. Rückfragen sind in Textform an den benannten Ansprechpartner zu richten; telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Antworten auf inhaltliche Bieterfragen werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt. Verspätet eingehende Angebote werden nicht gewertet.
Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für AVV 17 03 01* und die selbst ausgeübten Tätigkeiten zertifiziert sein. An der Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge vorhanden sein. Die Übernahmeanlage muss montags bis freitags von 06:30 bis 16:00 Uhr Abfälle annehmen; eine Annahme samstags von 06:30 bis 15:00 Uhr ist erwünscht. Die Nachweisführung erfolgt elektronisch nach §§ 49 ff. KrWG und der Nachweisverordnung; für Anfallstellen mit mehr als 20 Mg/Jahr sind Einzelentsorgungsnachweise zu erstellen.
Die Vertragslaufzeit ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 ohne Verlängerungsoption. Vergütet wird nach Einheitspreisen je Megagramm für Übernahme und Entsorgung sowie je Begleitschein und Entsorgungsnachweis; Kosten des nationalen Emissionshandels sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Wertungsaufschlag und der Entfernungsmalus sind reine Wertungsgrößen und werden nicht abgerechnet. Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Tariftreue- und arbeitsrechtliche Pflichten ist eine fristlose Auftragskündigung mit Schadenersatzverpflichtungen vorgesehen.
Aus den Unterlagen haben wir 9 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für AVV 17 03 01* und die vom Auftragnehmer selbst ausgeübten Tätigkeiten (insbesondere Lagern, Behandeln, Verwerten, Befördern, Handeln oder ....
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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