Ersatzneubau einer Fußwegbrücke über den 'Tiefen Graben' im Ortsteil Rockhausen der Gemeinde Amt Wachsenburg. Das vorhandene Bauwerk wird abgerissen und durch einen Neubau mit Ortbeton-Unterbauten und einem Fertigteil-Überbau aus Aluminium oder Edelstahl ersetzt. Zur Leistung gehören außerdem Wegebaumaßnahmen zur Anpassung der Trasse vor und hinter dem Bauwerk.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Bauleistungen |
| Erfüllungsort | Amt Wachsenburg |
| vergabestelle@amt-wachsenburg.de Freischalten | |
| Telefon | 036289110 Freischalten |
| Website | https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=330 Freischalten |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft den Ersatzneubau einer Fußwegbrücke über den 'Tiefen Graben' im Ortsteil Rockhausen. Das bestehende, nicht mehr verkehrssichere und wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Bauwerk wird abgerissen. Das neue Brückenbauwerk wird in gleicher Lage errichtet und überführt den Fußweg vom Sportplatz zur Kleingartenanlage über den Graben. Die Kreuzung erfolgt in einem Winkel von 80,42 gon, die Regelwegbreite beträgt 1,50 m.
Der Überbau wird als Fertigteil aus Aluminium oder Edelstahl ausgeführt, die Unterbauten in Ortbeton mit Flachgründung auf einem 0,5 m dicken Bodenaustausch. Zur Leistung gehören neben dem Brückenbau auch vorbereitende Arbeiten, Erdarbeiten, Wasserhaltung, Böschungssicherung, Sanierung des Bachbetts sowie Wegebauarbeiten zur Anpassung der Zuwegungen vor und nach dem Bauwerk. Das Leistungsverzeichnis ist in einem Los mit sechs Titeln gegliedert und umfasst Baustelleneinrichtung, Abbruch, Erdarbeiten, Brückenbau, Landschaftsbau und Baustraße.
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB abgeschlossen. Lohn- und Stoffgleitklauseln werden ausdrücklich nicht vereinbart, die Preise sind Festpreise. Abschlagszahlungen werden bis 90 % der Submissionssumme nach Vorlage prüfbarer Aufstellungen gewährt. Die Schlussrechnung ist mit Mengenberechnung in dreifacher prüffähiger Ausfertigung einzureichen. Eine förmliche Abnahme nach VOB/B § 12(4) ist vorgesehen, bei der Bestandsdokumentation, Prüfprotokolle, Gütenachweise, eine Erklärung des Auftragnehmers über projektgerechte Ausführung und eine Freistellungserklärung der Grundstückseigentümer je dreifach vorzulegen sind.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A. Die Angebote sind bis zum 20.10.2026 um 10:00 Uhr einzureichen; die Eröffnung findet im Beratungsraum der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg statt. Bieterfragen sind ausschließlich über das genutzte Vergabeportal zu stellen, telefonische Anfragen sind nicht zugelassen. Informationen über unterlegene Bieter erfolgen spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss.
Ein konkreter Zuschlagstermin oder Ausführungsbeginn ist in den vorliegenden Unterlagen nicht angegeben.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Gemeinde Amt Wachsenburg ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Amt Wachsenburg.
Der Auftraggeber beschafft den Ersatzneubau einer Fußwegbrücke über den 'Tiefen Graben' im Ortsteil Rockhausen. Das bestehende, nicht mehr verkehrssichere und wirtschaftlich nicht sanierungsfähige Bauwerk wird abgerissen. Das neue Brückenbauwerk wird in gleicher Lage errichtet und überführt den Fußweg vom Sportplatz zur Kleingartenanlage über den Graben. Die Kreuzung erfolgt in einem Winkel von 80,42 gon, die Regelwegbreite beträgt 1,50 m. Der Überbau wird als Fertigteil aus Aluminium oder Edelstahl ausgeführt, die Unterbauten in Ortbeton mit Flachgründung auf einem 0,5 m dicken Bodenaustausch.
Die Angebotsfrist endete am 20.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A. Die Angebote sind bis zum 20.10.2026 um 10:00 Uhr einzureichen; die Eröffnung findet im Beratungsraum der Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg statt. Bieterfragen sind ausschließlich über das genutzte Vergabeportal zu stellen, telefonische Anfragen sind nicht zugelassen. Informationen über unterlegene Bieter erfolgen spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss. Ein konkreter Zuschlagstermin oder Ausführungsbeginn ist in den vorliegenden Unterlagen nicht angegeben.
Bemessung des Brückenbauwerks nach DIN EN 1991-2/NA und DIN EN 1992-2/NA Ausführung der Betonbauteile als B II-Baustelle (Überwachungsklasse 2) gem. DIN 1045, DIN FB, DIN EN und ZTV-ING Fertigteil-Überbau aus Aluminium oder Edelstahl, Unterbauten in Ortbeton Flachgründung auf 0,5 m dickem Bodenaustausch Regelwegbreite 1,50 m entsprechend Bestand Lichte Weite und Durchflussquerschnitt dürfen gegenüber dem Bestand nicht verkleinert werden
Der Vertrag wird als Einheitspreisvertrag auf Basis der VOB abgeschlossen. Lohn- und Stoffgleitklauseln werden ausdrücklich nicht vereinbart, die Preise sind Festpreise. Abschlagszahlungen werden bis 90 % der Submissionssumme nach Vorlage prüfbarer Aufstellungen gewährt. Die Schlussrechnung ist mit Mengenberechnung in dreifacher prüffähiger Ausfertigung einzureichen. Eine förmliche Abnahme nach VOB/B § 12(4) ist vorgesehen, bei der Bestandsdokumentation, Prüfprotokolle, Gütenachweise, eine Erklärung des Auftragnehmers über projektgerechte Ausführung und eine Freistellungserklärung der Grundstückseigentümer je dreifach vorzulegen sind.
Aus den Unterlagen haben wir 2 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.