Beschafft wird ein Audio-Video-Gesamtsystem fuer das Foyer des Saechsischen Staatsministeriums fuer Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden. Der Auftrag umfasst Lieferung, Montage, Programmierung, Inbetriebnahme und laufenden Betrieb der Medientechnik. Das System soll verschiedene Nutzungsszenarien wie Besprechungen, Empfaenge und Kongresse in einer L-foermigen Foyerflaeche von ca. 165 qm abdecken.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | siehe Teil A der Leistungsbeschreibung |
| Website | https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/PublicationControllerServlet Freischalten |
| Sonstige | 45 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 607 KB | |
| Vertrag | 51 KB | |
| Vertrag | 43 KB | |
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| Sonstige | 408 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft ein vollstaendiges Audio-Video-Gesamtsystem fuer das Foyer seiner Liegenschaft in der Albertstrasse 10, 01097 Dresden. Das Foyer umfasst eine L-foermige Hauptflaeche von ca. 165 qm, die durch mobile Trennwaende in bis zu drei Teilflaechen (ca. 70 qm, ca. 63 qm und ca. 33 qm) unterteilt werden kann. Vorgesehen sind mindestens drei Displays, davon eines fest an der Stirnwand des Foyers, eines fahrbar auf einem Standsystem im Beratungsraum B2 mit integrierter Kamera sowie eines im Bereich der Wache.
Ausserdem sind Lautsprecher, Deckenmikrofone und weitere Kameras geplant, deren genaue Positionen einer beiliegenden Grobskizze zu entnehmen sind. Der Leistungsumfang schliesst Beschaffung, Lieferung, Montage, Programmierung und betriebsfertige Inbetriebnahme ein. Darueber hinaus ist der laufende Betrieb des Systems Teil des Auftrags. Die Steuerung soll ueber eine zentrale Bedienoberflaeche erfolgen, die sowohl manuelle als auch automatische Einstellung aller Signalwege, Audiopegel und Steuerfunktionen ermoeglichen muss.
Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich kein expliziter Vertragslaufzeitraum, keine Regelung zu Verlaengerungs- oder Optionsrechten und keine Angaben zu Vertragsstrafen oder Service-Level-Vereinbarungen. Das Verguetungsmodell ist in den vorgelegten Abschnitten nicht naeher spezifiziert. Angaben zur Kuendigung fehlen in den ausgehobenen Teilen der Unterlage.
Die Leistungsbeschreibung traegt den Stand 16. September 2026 und nennt einen vorgesehenen Besichtigungstermin, der in Ziffer 3.5 des Teils A geregelt ist. Konkrete Daten fuer Angebotsfrist, Bieterfragen oder geplanten Zuschlag sind in den vorliegenden Abschnitten nicht genannt. Eine Bindefrist ist als eigener Gliederungspunkt (Ziffer 7) angelegt, deren Dauer jedoch in den uebermittelten Textpassagen nicht angegeben ist.
Die Leistungsbeschreibung ist szenariobasiert aufgebaut, was fuer aehnliche AV-Beschaffungen gut uebertragbar ist, weil die funktionalen Anforderungen klar von der technischen Umsetzung getrennt werden. Die Einbeziehung eines Pflichtbesichtigungstermins, bei dem erst der Elektroplan herausgegeben wird, ist ein sinnvolles Mittel, um sicherzustellen, dass Bieter die baulichen Gegebenheiten kennen, birgt aber das Risiko einer kurzen Kalkulationszeit danach.
Die Unterteilung der Flaeche durch mobile Trennwaende als Kernanforderung sollte in eigenen Verfahren explizit mit Schaltszenarien und Zustandsbeschreibungen hinterlegt werden, um spaetere Streitigkeiten zu vermeiden. Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Vertragsbedingungen fehlen in den vorliegenden Abschnitten, was auf unvollstaendig uebermittelte Unterlagen hindeutet; andere Vergabestellen sollten pruefen, ob diese Bestandteile in separaten Dokumenten vorliegen.
Der Ansatz, Lieferung, Montage, Programmierung und laufenden Betrieb in einem Auftrag zu buendeln, vereinfacht die Koordination, erfordert aber klare Service-Level und Reaktionszeitvorgaben, die in den Vertragsbedingungen prazise definiert sein muessen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort siehe Teil A der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber beschafft ein vollstaendiges Audio-Video-Gesamtsystem fuer das Foyer seiner Liegenschaft in der Albertstrasse 10, 01097 Dresden. Das Foyer umfasst eine L-foermige Hauptflaeche von ca. 165 qm, die durch mobile Trennwaende in bis zu drei Teilflaechen (ca. 70 qm, ca. 63 qm und ca. 33 qm) unterteilt werden kann. Vorgesehen sind mindestens drei Displays, davon eines fest an der Stirnwand des Foyers, eines fahrbar auf einem Standsystem im Beratungsraum B2 mit integrierter Kamera sowie eines im Bereich der Wache. Ausserdem sind Lautsprecher, Deckenmikrofone und weitere Kameras geplant, deren genaue Positionen einer beiliegenden Grobskizze zu entnehmen sind.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 29.09.2026.
Die Leistungsbeschreibung traegt den Stand 16. September 2026 und nennt einen vorgesehenen Besichtigungstermin, der in Ziffer 3.5 des Teils A geregelt ist. Konkrete Daten fuer Angebotsfrist, Bieterfragen oder geplanten Zuschlag sind in den vorliegenden Abschnitten nicht genannt. Eine Bindefrist ist als eigener Gliederungspunkt (Ziffer 7) angelegt, deren Dauer jedoch in den uebermittelten Textpassagen nicht angegeben ist.
Das AV-System muss alle definierten Nutzungsszenarien stabil und reproduzierbar ohne manuelle Umkonfiguration bereitstellen. Die Aktivierung aller Szenarien muss ueber eine zentrale Bedienoberflaeche moeglich sein. Alle Signalwege, Audiopegel und Steuerfunktionen muessen sowohl manuell als auch automatisch gesetzt werden koennen. Ein Display ist fest mittels Wandhalterung an der Stirnwand des Foyers links zu montieren. Ein Display mit integrierter Kamera ist fahrbar auf einem Standsystem im Beratungsraum B2 vor der Fensterseite aufzustellen. Ein Display ist im Bereich der Wache vorzusehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich kein expliziter Vertragslaufzeitraum, keine Regelung zu Verlaengerungs- oder Optionsrechten und keine Angaben zu Vertragsstrafen oder Service-Level-Vereinbarungen. Das Verguetungsmodell ist in den vorgelegten Abschnitten nicht naeher spezifiziert. Angaben zur Kuendigung fehlen in den ausgehobenen Teilen der Unterlage.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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