Die Stadt Herzogenrath beauftragt ein geotechnisches Bodengutachten für die Planung eines Fußweges im Bereich Am Schürhof. Im Rahmen der Beauftragung sind Felduntersuchungen, Labor- und umwelttechnische Analysen sowie ein zusammenfassender Bericht zu erstellen. Grundlage ist eine Baugrunderkundung zur Ermittlung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 52134 Herzogenrath |
| Website | www.evergabe.nrw.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 127 KB | |
| Formblatt | 210 KB | |
| Sonstige | 53 KB | |
| Vertrag | 15 KB | |
| Sonstige | 85 KB | |
| Sonstige | 41 KB | |
| Sonstige | 15 KB | |
| Sonstige | 158 KB | |
| Sonstige | 33 KB | |
| Formblatt | 15 KB | |
| Plan | 3.3 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Herzogenrath benötigt ein geotechnisches Bodengutachten für die Planung eines Fußweges zwischen dem Parkplatz Am Schürhof und dem Kreisverkehr Kleikstraße, Glasstraße und Uferstraße. Anlass ist die bauliche Beeinträchtigung des Fußweges durch den Neubau eines Studentenwohnheims auf dem angrenzenden Grundstück. Im Rahmen der Felduntersuchungen sind drei Rammkernsondierungen bis 3,00 m Tiefe, drei Handschürfe bis 0,50 m Tiefe, ein Versickerungsversuch sowie das Einmessen und Dokumentieren der Aufschlusspunkte durchzuführen.
Vorgelagert sind eine Abstimmung mit dem Auftraggeber und eine Leitungsabfrage erforderlich. Im Bereich der Labor- und umwelttechnischen Untersuchungen sind Korngrößenanalysen, Prüfungen nach BBodSchV, Bestimmung der Proctordichte, chemische Analysen nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie PAK-Analysen an Asphaltproben vorgesehen. Als Ergebnis ist ein zusammenfassender Bericht zu erstellen, der Baugrundverhältnisse, Bohrprofile, Grundwasserstand, Tragfähigkeit, Durchlässigkeitsbeiwerte, Versickerungsmöglichkeiten sowie Empfehlungen zur Wiederverwendbarkeit und Entsorgung von Materialien enthält.
Der Bericht ist als PDF-Datei zu liefern.
Der Vertrag unterliegt den Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW (UVgO). Als Vergütungsmodell sind Einheitspreise je Position vorgesehen, die der Bieter in der bereitgestellten Excel-Tabelle ausweist; die Abrechnung erfolgt auf Basis von Nettosummen zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Nebenkosten sind prozentual anzugeben. Bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
In diesen Fällen ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes, verwirkt. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet. Eine konkrete Vertragslaufzeit ist den Unterlagen nicht zu entnehmen; die Auftragsvergabe soll bis spätestens 30.11.2026 erfolgen.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO. Die Anfrage zur Angebotsabgabe datiert vom 29.09.2026. Bieterfragen können bis zum 20.10.2026, 14:00 Uhr gestellt werden und werden ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen beantwortet. Die Angebotsfrist endet am 21.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30.11.2026, zu dem auch die Auftragsvergabe erfolgen soll.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Herzogenrath ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 52134 Herzogenrath.
Die Stadt Herzogenrath benötigt ein geotechnisches Bodengutachten für die Planung eines Fußweges zwischen dem Parkplatz Am Schürhof und dem Kreisverkehr Kleikstraße, Glasstraße und Uferstraße. Anlass ist die bauliche Beeinträchtigung des Fußweges durch den Neubau eines Studentenwohnheims auf dem angrenzenden Grundstück. Im Rahmen der Felduntersuchungen sind drei Rammkernsondierungen bis 3,00 m Tiefe, drei Handschürfe bis 0,50 m Tiefe, ein Versickerungsversuch sowie das Einmessen und Dokumentieren der Aufschlusspunkte durchzuführen. Vorgelagert sind eine Abstimmung mit dem Auftraggeber und eine Leitungsabfrage erforderlich.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 21.10.2026.
Das Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO. Die Anfrage zur Angebotsabgabe datiert vom 29.09.2026. Bieterfragen können bis zum 20.10.2026, 14:00 Uhr gestellt werden und werden ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen beantwortet. Die Angebotsfrist endet am 21.10.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 30.11.2026, zu dem auch die Auftragsvergabe erfolgen soll.
Drei Rammkernsondierungen (RKS) bis 3,00 m Tiefe inkl. An- und Umsetzung sind im Gehwegbereich durchzuführen. Drei Handschürfe bis 0,50 m Tiefe zur Aufnahme der Belags- und Schichtenabfolge sind auszuführen. Ein Versickerungsversuch ist durchzuführen. Die Aufschlusspunkte sind einzumessen und alle Bohrprofile zu dokumentieren. Eine Leitungsabfrage und Auswertung der Leitungssituation ist vor Festlegung der Ansatzpunkte vorzunehmen. Laboranalysen umfassen Korngrößenverteilung (kombinierte Sieb- und Schlämmanalyse), BBodSchV-Prüfwerte, Proctordichte, EBV-Analysen sowie PAK-EPA-Analyse an Asphaltproben.
Der Vertrag unterliegt den Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW (UVgO). Als Vergütungsmodell sind Einheitspreise je Position vorgesehen, die der Bieter in der bereitgestellten Excel-Tabelle ausweist; die Abrechnung erfolgt auf Basis von Nettosummen zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Nebenkosten sind prozentual anzugeben. Bei Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesen Fällen ist eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes je Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Auftragswertes, verwirkt.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Honorar (wirtschaftlichstes Angebot).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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