Die Stadt Walldorf vergibt Sanitärarbeiten für den Neubau eines Betriebsgebäudes im Tierpark Walldorf. Gegenstand sind sanitärtechnische Anlagen nach DIN 18381 für einen eingeschossigen Holz-Neubau auf dem Gelände des Tierparks an der Schwetzinger Straße 99 in 69190 Walldorf.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 69190 Walldorf |
| Website | https://vergabe.vmstart.de/NetServer/PublicationControllerServlet?func Freischalten |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 845 KB | |
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| Vertrag | 223 KB | |
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| Vertrag | 74 KB | |
| Vertrag | 85 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft sanitärtechnische Anlagen nach DIN 18381 für den Neubau eines Betriebsgebäudes im Tierpark Walldorf. Das Gebäude ist ein eingeschossiger, nicht unterkellerter Holz-Längsbau mit Satteldach (22° Dachneigung) und einer Länge von 45 m sowie einer Breite von ca. 11,50 m. Die Haustechnik-Installationen erfolgen aufputz, die Technikverteilung und Positionierung haustechnischer Anlagen finden auf der Ebene des in Teilabschnitten befindlichen Dachbodens statt.
In die Betonbodenplatte sind alle erforderlichen Bodenrinnen und Abläufe eingelassen. Die Baustelle befindet sich auf einem derzeit unbebauten, als Pferdekoppel und Lagerfläche genutzten Teilbereich des Tierparks an der Schwetzinger Straße 99 in 69190 Walldorf. Die Zufahrt und Lagerflächen sind beengt, eine Besichtigung des Baugrundstücks vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Zone IIIB sowie innerhalb von Extrem-Hochwasser-Überflutungsflächen des Hardtbachs.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B 2016. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Als verbindliche Ausführungsfrist gilt der Beginn am 25.01.2027 und die abnahmereife Fertigstellung am 28.04.2028; Einzelfristen für Werk- und Montagezeichnungen sowie Rohmontage sind ebenfalls als Vertragsfristen vereinbart. Eine Vertragsstrafe bei Verzug ist der Höhe nach nicht ausgefüllt; für Verstöße gegen das LTMG gilt eine Vertragsstrafe von 1 v.H.
der Abrechnungssumme (netto) je schuldhaftem Verstoß, beide Vertragsstrafen zusammen begrenzt auf 5 v.H. der Abrechnungssumme (netto). Es gilt die Regelverjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 VOB/B. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5 v.H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer, die Mängelanspruchssicherheit 3 v.H. der vorläufigen Abrechnungssumme. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist bei schuldhafter Nichterfüllung der LTMG-Verpflichtungen möglich.
Ausführungsbeginn ist vertraglich auf den 25.01.2027 festgelegt. Werk- und Montagezeichnungen sind in der Zeit vom 25.01.2027 bis 19.02.2027 einzureichen. Die Rohmontage ist im Zeitraum 26.04.2027 bis 28.05.2027 vorgesehen. Die abnahmereife Fertigstellung der gesamten Leistung ist für den 28.04.2028 vereinbart, die Fertigstellungsfrist als Vertragsfrist lautet 25.02.2028. Ein Angebots- oder Einreichtermin sowie eine Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Walldorf ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 69190 Walldorf.
Der Auftraggeber beschafft sanitärtechnische Anlagen nach DIN 18381 für den Neubau eines Betriebsgebäudes im Tierpark Walldorf. Das Gebäude ist ein eingeschossiger, nicht unterkellerter Holz-Längsbau mit Satteldach (22° Dachneigung) und einer Länge von 45 m sowie einer Breite von ca. 11,50 m. Die Haustechnik-Installationen erfolgen aufputz, die Technikverteilung und Positionierung haustechnischer Anlagen finden auf der Ebene des in Teilabschnitten befindlichen Dachbodens statt. In die Betonbodenplatte sind alle erforderlichen Bodenrinnen und Abläufe eingelassen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 01.12.2026.
Ausführungsbeginn ist vertraglich auf den 25.01.2027 festgelegt. Werk- und Montagezeichnungen sind in der Zeit vom 25.01.2027 bis 19.02.2027 einzureichen. Die Rohmontage ist im Zeitraum 26.04.2027 bis 28.05.2027 vorgesehen. Die abnahmereife Fertigstellung der gesamten Leistung ist für den 28.04.2028 vereinbart, die Fertigstellungsfrist als Vertragsfrist lautet 25.02.2028. Ein Angebots- oder Einreichtermin sowie eine Bindefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Die sanitärtechnischen Anlagen sind nach DIN 18381 auszuführen. Haustechnik-Installationen sind aufputz zu verlegen. Bodenrinnen und Abläufe werden in die Betonbodenplatte eingelassen und sind entsprechend zu berücksichtigen. Beim Baufeld sind enge Platzverhältnisse zu beachten; eine Befahrung der Baustelle ist unbedingt zu vermeiden. Die auf dem Grundstück befindliche Linde ist jederzeit zu schützen und darf nicht verletzt werden. Die Abfallgesetzgebung gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zu beachten; Abfälle sind in Chargen getrennt zu halten.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B 2016. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen gemäß Leistungsverzeichnis. Als verbindliche Ausführungsfrist gilt der Beginn am 25.01.2027 und die abnahmereife Fertigstellung am 28.04.2028; Einzelfristen für Werk- und Montagezeichnungen sowie Rohmontage sind ebenfalls als Vertragsfristen vereinbart. Eine Vertragsstrafe bei Verzug ist der Höhe nach nicht ausgefüllt; für Verstöße gegen das LTMG gilt eine Vertragsstrafe von 1 v.H. der Abrechnungssumme (netto) je schuldhaftem Verstoß, beide Vertragsstrafen zusammen begrenzt auf 5 v.H. der Abrechnungssumme (netto). Es gilt die Regelverjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 VOB/B.
Aus den Unterlagen haben wir 8 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.