Die Stadt Aken (Elbe) schreibt die regelmäßige Durchführung der kleinen und großen Hausordnung in kommunalen Wohnobjekten aus. Die Leistung umfasst Reinigungs- und Pflegearbeiten in Treppenhäusern, Kellern, Dachböden und Außenbereichen mehrerer Gebäude. Der Leistungszeitraum beträgt ein Jahr vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Aken (Elbe) |
| vergabe@aken.de Freischalten | |
| Telefon | +49 34909 80476 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=903135 Freischalten |
| Formblatt | 631 KB | |
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| Leistungsverzeichnis | 438 KB | |
| Vertrag | 22 KB | |
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| Sonstige | 46 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Stadt Aken (Elbe) beauftragt die wöchentliche Durchführung der kleinen und großen Hausordnung in mehreren kommunalen Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet. Zur kleinen Hausordnung gehören die Reinigung der Haustreppe einschließlich Geländer und Handlauf, der Geschossflure und der Kellertreppe. Die große Hausordnung umfasst zusätzlich das Kehren und Wischen der allgemeinen Kellerräume, Kellergänge und der Kellertreppe, die Reinigung der Treppenhäuser bis zum Dachboden, der Dachbodenflächen und -fenster sowie die Reinigung von Treppenhausfenstern, Hauseingangstüren, Briefkastenanlage und der hinteren Ausgangstreppe.
Zu den Außenleistungen gehören die Reinigung der Zugangswege, des Bürgersteigs einschließlich Rinne, der Wege hinter und neben dem Haus sowie die Entfernung von Unkraut auf Gehwegen. Darüber hinaus sind an den Objekten Kaiserstraße 33-37 und 39-43 Parkbuchten zu reinigen. Die Leistung wird in Gebäuden an vier Standorten erbracht: Dessauer Landstraße, Straße der Solidarität, Neuer Weg und Kaiserstraße.
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Verlängerungs- oder Optionsrechte sind in den Unterlagen nicht geregelt. Die Vergütung erfolgt auf Basis monatlicher Netto-Pauschalen je Objekt, die sämtliche für die vertragsgemäße Durchführung erforderlichen Personal-, Material-, Geräte-, Fahrt- und sonstigen Kosten einschließen. Die angebotenen Preise sind für den gesamten Vertragszeitraum fest.
Bei Verstößen gegen tarifliche Hauptpflichten kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von bis zu 5 Prozent des Auftragswertes verhängen, bei wiederholten Verstößen gegen Nebenpflichten bis zu 3 Prozent. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen ist auf 10 Prozent des Auftragswertes begrenzt. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung und eine Auftragssperre von bis zu sechs Monaten möglich.
Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr. Die Angebote sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe) einzureichen. Die Bindefrist endet am 31.12.2026. Die Leistung beginnt am 01.01.2027.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadtverwaltung Aken (Elbe) ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Aken (Elbe).
Die Stadt Aken (Elbe) beauftragt die wöchentliche Durchführung der kleinen und großen Hausordnung in mehreren kommunalen Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet. Zur kleinen Hausordnung gehören die Reinigung der Haustreppe einschließlich Geländer und Handlauf, der Geschossflure und der Kellertreppe. Die große Hausordnung umfasst zusätzlich das Kehren und Wischen der allgemeinen Kellerräume, Kellergänge und der Kellertreppe, die Reinigung der Treppenhäuser bis zum Dachboden, der Dachbodenflächen und -fenster sowie die Reinigung von Treppenhausfenstern, Hauseingangstüren, Briefkastenanlage und der hinteren Ausgangstreppe.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 10.11.2026.
Die Angebotsfrist endet am 10.11.2026 um 10:00 Uhr. Die Angebote sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe) einzureichen. Die Bindefrist endet am 31.12.2026. Die Leistung beginnt am 01.01.2027.
Die kleine und die große Hausordnung sind grundsätzlich wöchentlich durchzuführen. Abweichungen vom Wochenrhythmus sind ausschließlich im Rahmen ausdrücklich vereinbarter Leerstandsregelungen zulässig. Zusätzliche Leistungen dürfen nur nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber erbracht und abgerechnet werden. Der Bieter muss die monatliche Pauschale je Objekt in einen prozentualen Anteil für die kleine und einen für die große Hausordnung aufteilen. Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der örtlichen Gegebenheiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Beschäftigten mindestens den Vergabemindestlohn nach § 11 TVergG LSA zu zahlen.
Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Verlängerungs- oder Optionsrechte sind in den Unterlagen nicht geregelt. Die Vergütung erfolgt auf Basis monatlicher Netto-Pauschalen je Objekt, die sämtliche für die vertragsgemäße Durchführung erforderlichen Personal-, Material-, Geräte-, Fahrt- und sonstigen Kosten einschließen. Die angebotenen Preise sind für den gesamten Vertragszeitraum fest. Bei Verstößen gegen tarifliche Hauptpflichten kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von bis zu 5 Prozent des Auftragswertes verhängen, bei wiederholten Verstößen gegen Nebenpflichten bis zu 3 Prozent. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen ist auf 10 Prozent des Auftragswertes begrenzt.
Aus den Unterlagen haben wir 9 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
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