Das Straßenbauamt Schwerin beauftragt die Erstellung eines Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Vorhaben B 197 Ortsumgehung Warlin. Der Fachbeitrag ist im Rahmen der Projektphase zu erstellen und umfasst Bestandserfassung, Prognose und Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen auf Wasserkörper sowie die abschließende Dokumentation.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 19061 Schwerin |
| vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de Freischalten | |
| Telefon | +49 385-58881010 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.rib.de/ Freischalten |
| Bekanntmachung | 140 KB | |
| Formblatt | 61 KB | |
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| Sonstige | 47 KB | |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand der Beauftragung ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Straßenbauvorhaben B 197 Ortsumgehung Warlin in der Projektphase. Die Leistung gliedert sich in vier Hauptbausteine: Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfangs, Beschreibung und Bewertung des Bestandes auf Basis vorhandener Unterlagen und Daten, Prognose und Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen sowie die abschließende Dokumentation.
Der Fachbeitrag ist nach den Vorgaben des Merkblatts M WRRL (Ausgabe 2021, FGSV) und der landesspezifischen Handreichung zu erstellen. Er soll die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot der WRRL für Oberflächengewässer und Grundwasser nachweisen. Einsatzort ist das Planungsgebiet der B 197 OU Warlin in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtleistung ist in einer vorläufigen Fassung bis 08.01.2027 und in endgültiger Fassung bis 05.03.2027 zu erbringen.
Der Vertrag beginnt frühestens am 02.11.2026 und endet spätestens am 05.03.2027. Als Vergütungsmodell ist ein Honorar vorgesehen, das auf Basis einer Honorarübersicht kalkuliert und als Preis bewertet wird; eine Urkalkulation kann auf gesondertes Verlangen gefordert werden. Gebühren für Leistungen von Trägern öffentlicher Belange sind nicht Bestandteil des Honorars und werden vom Auftraggeber direkt beglichen.
Für Personenschäden besteht eine Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR, für Vermögens- und Sachschäden von 500.000 EUR. Der Auftraggeber ist bei Verstößen gegen Personalvorgaben oder bei erheblichem Vertrauensverlust zur Kündigung berechtigt; in diesem Fall werden nur in sich abgeschlossene, vertragsgemäß erbrachte und nachgewiesene Leistungen vergütet. Technische Vertragsbedingungen (TVB-Landschaft 2021) sowie die AVB F-StB Ausgabe 2022 gelten als Vertragsbestandteile.
Die Bekanntmachung wurde mit Datum 28.08.2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 24.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 16.10.2026. Die Leistung darf frühestens am 02.11.2026 beginnen und muss in einer vorläufigen Fassung bis 08.01.2027 sowie in endgültiger Fassung bis 05.03.2027 abgeschlossen sein. Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://www.vergabe.rib.de/ einzureichen.
Die Leistungsbeschreibung ist klar in Planungsaufgabe, Grundleistungen und konkrete Leistungsbausteine gegliedert, was eine einfache Übernahme der Struktur für vergleichbare WRRL-Fachbeiträge ermöglicht. Die Anforderung von mindestens zwei Referenzen mit explizitem Hinweis auf Vergleichbarkeitsmerkmale (z. B. Untersuchungsraumgröße) ist ein übertragbares Muster für fachplanerische Leistungen ohne zwingenden Sektorbezug.
Das Modell mit verbindlichen Einzelfristen für vorläufige und endgültige Fassung lohnt eine Übernahme, wenn Abstimmungen mit Behörden Zeitpuffer erfordern. Die Regelung zur Haftpflichtversicherung mit explizitem Einschluss von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sollte bei allen umweltrelevanten Planungsleistungen geprüft werden. Die detaillierte Vorgabe zur XRechnung inklusive Leitweg-ID, Auftragsnummer und Dateinamenkonvention ist als Textbaustein direkt wiederverwendbar und vermeidet spätere Abrechnungsprobleme.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Strassenbauamt Schwerin ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 19061 Schwerin.
Gegenstand der Beauftragung ist die Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Straßenbauvorhaben B 197 Ortsumgehung Warlin in der Projektphase. Die Leistung gliedert sich in vier Hauptbausteine: Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfangs, Beschreibung und Bewertung des Bestandes auf Basis vorhandener Unterlagen und Daten, Prognose und Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen sowie die abschließende Dokumentation. Der Fachbeitrag ist nach den Vorgaben des Merkblatts M WRRL (Ausgabe 2021, FGSV) und der landesspezifischen Handreichung zu erstellen.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 24.09.2026.
Die Bekanntmachung wurde mit Datum 28.08.2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 24.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 16.10.2026. Die Leistung darf frühestens am 02.11.2026 beginnen und muss in einer vorläufigen Fassung bis 08.01.2027 sowie in endgültiger Fassung bis 05.03.2027 abgeschlossen sein. Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://www.vergabe.rib.de/ einzureichen.
Der Fachbeitrag ist nach dem Merkblatt M WRRL (FGSV, Ausgabe 2021) als verbindlichem Standard zu erstellen. Zu berücksichtigen sind Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für Oberflächengewässer und Grundwasser gemäß WRRL, LWaG und WHG. Der Bestand ist auf Basis vorhandener Unterlagen und Daten zu beschreiben und zu bewerten. Vorhabenbedingte Wirkungen auf Wasserkörper sind zu prognostizieren und zu bewerten. Die Dokumentation ist als vorläufige Fassung (bis 08.01.2027) und als endgültige Fassung (bis 05.03.2027) zu übergeben. Daten und Dokumente müssen den Anforderungen gemäß Anlage 1 und 2 der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Der Vertrag beginnt frühestens am 02.11.2026 und endet spätestens am 05.03.2027. Als Vergütungsmodell ist ein Honorar vorgesehen, das auf Basis einer Honorarübersicht kalkuliert und als Preis bewertet wird; eine Urkalkulation kann auf gesondertes Verlangen gefordert werden. Gebühren für Leistungen von Trägern öffentlicher Belange sind nicht Bestandteil des Honorars und werden vom Auftraggeber direkt beglichen. Für Personenschäden besteht eine Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR, für Vermögens- und Sachschäden von 500.000 EUR.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen, bevorzugt aus den letzten drei, höchstens den letzten zehn Jahren; Vergleichbarkeit muss aus Details der Leistung erkennbar sein (z. B..
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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