Das Umweltbundesamt beschafft ein Gutachten zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in für Deutschland relevanten Drittländern. Untersucht werden soll, welche Nachweise für die Entrichtung von CO2-Bepreisungssystemen in Drittstaaten im Rahmen des EU-Grenzausgleichssystems CBAM als geeignet und hinreichend sicher einzustufen sind. Das Gutachten soll Betreibern, CBAM-Anmeldern, Prüfstellen und der nationalen Umsetzungsbehörde als Grundlage dienen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Dessau-Roßlau |
| carolin.walther@uba.de Freischalten | |
| Telefon | +49(0)340 21 03-2864 Freischalten |
| Website | http://www.evergabe-online.info Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 85 KB | |
| Formblatt | 124 KB | |
| Formblatt | 21 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 229 KB | |
| Vertrag | 210 KB | |
| Sonstige | 79 KB | |
| Sonstige | 755 KB | |
| Sonstige | 158 KB | |
| Sonstige | 50 KB | |
| Formblatt | 540 KB | |
| Sonstige | 323 KB | |
| Formblatt | 1.1 MB | |
| Sonstige | 1 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer erstellt ein Gutachten zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in mindestens zehn für Deutschland relevanten Drittländern im Kontext des EU-Grenzausgleichssystems CBAM. In Arbeitspaket 1 werden zunächst die zu analysierenden Länder ausgewählt, wobei sieben Länder (Serbien, Kanada, China, Taiwan, Indien, Japan, Südkorea) vom Auftraggeber fest vorgegeben sind und drei weitere nach Relevanz für den CBAM-Vollzug auszuwählen sind.
In Arbeitspaket 2 wird die Anrechenbarkeit der nationalen CO2-Bepreisungssysteme der ausgewählten Länder anhand der Vorgaben des Implementing Act 'Carbon Price Paid' beurteilt. Dabei sind Fragen zur Verbindlichkeit, Sektorabdeckung, Systemgrenzen sowie zu Ausgleichsgutschriften, Subventionen und Rückerstattungen zu klären. Die Ergebnisse sollen Betreibern, CBAM-Anmeldern, Prüfstellen und der nationalen Umsetzungsbehörde als Orientierung dienen.
Die Leistung ist bis zum 15. Oktober 2027 zu erbringen und umfasst Sachstandsberichte, Zwischenberichte sowie einen Abschlussbericht beziehungsweise ein Gutachten.
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 15. Oktober 2027. Die Vergütung erfolgt als Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53 und wird in Teilbeträgen nach Leistungsfortschritt und Abnahme der jeweiligen Arbeiten fällig. Vorauszahlungen werden nicht gewährt; Abschlagszahlungen sind nach § 17 Nr. 2 VOL/B möglich. Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bargeldlos.
Durch die vereinbarte Vergütung sind sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch die zuständige Preisüberwachungsstelle prüfen zu lassen; bei festgestellter Überzahlung ist der Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erging am 31. August 2026. Bieterfragen konnten bis zum 21. September 2026 gestellt werden; eine Fragen-Antworten-Zusammenstellung wurde am 18. September 2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 14 Uhr. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 30.
Oktober 2026. Die Auftragserteilung soll unverzüglich nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen, die Ausführungsfrist endet am 15. Oktober 2027.
Die Leistungsbeschreibung ist klar in drei Arbeitspakete gegliedert, was die Bewertung von Teilleistungen und die Abrechnung nach Leistungsfortschritt erleichtert. Die Vorgabe von sieben Ländern durch den Auftraggeber und die gleichzeitige Bereitstellung von Vorinformationen aus einem anderen Projekt ist ein gelungenes Mittel zur Vergleichbarkeit der Angebote und zur Effizienzsteigerung.
Für ähnliche Gutachtenvorhaben empfiehlt sich eine detailliertere Auflistung der Zuschlagskriterien mit Gewichtungen direkt in den Bewerbungsbedingungen, da hier lediglich auf die Leistungsbeschreibung verwiesen wird, was die Transparenz einschränkt. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nach ERechV ist mit konkreten technischen Angaben (Leitweg-ID, OZG-RE) gut umgesetzt und kann als Vorlage dienen.
Der Ausschluss russischer Wirtschaftsteilnehmer inklusive Unterauftragnehmern über 10 % Auftragsanteil ist klar formuliert und übertragbar auf andere Vergabeverfahren.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Dessau-Roßlau.
Der Auftragnehmer erstellt ein Gutachten zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in mindestens zehn für Deutschland relevanten Drittländern im Kontext des EU-Grenzausgleichssystems CBAM. In Arbeitspaket 1 werden zunächst die zu analysierenden Länder ausgewählt, wobei sieben Länder (Serbien, Kanada, China, Taiwan, Indien, Japan, Südkorea) vom Auftraggeber fest vorgegeben sind und drei weitere nach Relevanz für den CBAM-Vollzug auszuwählen sind. In Arbeitspaket 2 wird die Anrechenbarkeit der nationalen CO2-Bepreisungssysteme der ausgewählten Länder anhand der Vorgaben des Implementing Act 'Carbon Price Paid' beurteilt.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erging am 31. August 2026. Bieterfragen konnten bis zum 21. September 2026 gestellt werden; eine Fragen-Antworten-Zusammenstellung wurde am 18. September 2026 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 14 Uhr. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die Bindefrist läuft bis zum 30. Oktober 2026. Die Auftragserteilung soll unverzüglich nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen, die Ausführungsfrist endet am 15. Oktober 2027.
Das Angebot und der gesamte Schriftverkehr sind in deutscher Sprache zu führen. Die Analyse ist für mindestens zehn Länder durchzuführen, davon sieben vom Auftraggeber vorgegebene. Eine tabellarische Übersicht der ausgewählten Länder und der berücksichtigten CO2-Bepreisungssysteme ist als Ergebnis von Arbeitspaket 1 zu erstellen. Für die sieben vorgegebenen Länder ist eine Plausibilitätsprüfung der Aktualität der bereitgestellten Vorinformationen durchzuführen. Die Anrechenbarkeit der nationalen CO2-Bepreisungssysteme ist anhand der Indikatoren des Implementing Act 'Carbon Price Paid' zu beurteilen.
Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 15. Oktober 2027. Die Vergütung erfolgt als Marktpreis gemäß § 4 VO PR 30/53 und wird in Teilbeträgen nach Leistungsfortschritt und Abnahme der jeweiligen Arbeiten fällig. Vorauszahlungen werden nicht gewährt; Abschlagszahlungen sind nach § 17 Nr. 2 VOL/B möglich. Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bargeldlos. Durch die vereinbarte Vergütung sind sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch die zuständige Preisüberwachungsstelle prüfen zu lassen; bei festgestellter Überzahlung ist der Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Qualifikationsnachweise der ausführenden Person(en).
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.