Die Universitätsstadt Siegen beschafft Sicherheitsdienstleistungen für die Notunterkunft 'Containeranlage am Leimbachstadion' in Siegen, die der Unterbringung obdachloser Frauen und Männer dient. Eingesetzt werden täglich 24 Stunden lang zwei Sicherheitskräfte, von denen mindestens eine Person weiblich sein muss. Der Beauftragungszeitraum läuft vom 02.12.2026 bis 01.12.2027.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Offenes Verfahren |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 57074 Siegen |
| vergabestelle@siegen.de Freischalten | |
| Telefon | +49 271/404-3321 Freischalten |
| Website | https://www.siegen.de/ Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 275 KB | |
| Bekanntmachung | 111 KB | |
| Verfahrensunterlage | 246 KB | |
| Formblatt | 92 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 527 KB | |
| Vertrag | 36 KB | |
| Sonstige | 24 KB | |
| Sonstige | 12 KB | |
| Sonstige | 124 KB | |
| Sonstige | 237 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Universitätsstadt Siegen beschafft rund um die Uhr Sicherheitsdienstleistungen für ihre Notunterkunft 'Containeranlage am Leimbachstadion' in der Leimbachstraße 245, 57074 Siegen. Die Unterkunft dient der Unterbringung obdachloser Frauen und Männer mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen und einem Kapazität von bis zu 7 Personen. Täglich (Montag bis Sonntag) sind von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr zwei Sicherheitskräfte einzusetzen, von denen mindestens eine Person weiblich sein muss.
Der Gesamtbedarf im Beauftragungszeitraum beträgt 17.472 Stunden. Zu den Aufgaben gehören Einlasskontrolle, Erläuterung der Hausordnung, Personen- und Gepäckkontrollen, Deeskalation, regelmäßige Kontrollgänge sowie tägliche Berichterstattung über besondere Vorkommnisse. Die Leistung ist ausschließlich im eigenen Betrieb zu erbringen; Nachunternehmer sind nicht zugelassen. Der Einsatzort kann bei Bedarf kurzfristig auf ein alternatives Objekt verlagert werden.
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 02.12.2026, 12 Uhr bis 01.12.2027, 12 Uhr. Optionen oder Verlängerungsrechte sind nicht vorgesehen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je geleisteter Stunde anhand von Stundenzetteln nach den tatsächlich abgeleisteten Stunden. Eine Vertragsstrafe für allgemeine Leistungspflichtverletzungen ist nicht vereinbart; für Verstöße gegen die Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW gilt jedoch eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bei Verstößen gegen Mindestlohn- oder Tariftreupflichten fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung werden nicht verlangt. Vertragsgrundlage ist die VOL/B.
Die Bekanntmachung wurde am 08.09.2026 veröffentlicht. Bieterfragen können bis zum 16.09.2026 gestellt werden; später eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies geboten ist. Die Angebotsfrist endet am 23.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 23.10.2026. Der Öffnungstermin ist nicht bieteröffentlich. Die Leistung soll am 02.12.2026 um 12 Uhr beginnen.
Die Leistungsbeschreibung ist übersichtlich strukturiert und beschreibt Einsatzzeiten, Personalstärke und Aufgabenprofil präzise, was eine eindeutige Kalkulation ermöglicht. Besonders übertragbar ist die Anforderung einer festen Geschlechterquote beim Sicherheitspersonal, die bei der Betreuung vulnerabler Personengruppen sachlich gut begründbar ist. Der Hinweis auf die mögliche Verlagerung des Leistungsorts auf ein alternatives Objekt ist vergaberechtlich heikel, da er die Leistungspflicht inhaltlich unbestimmt lässt, aber für flexible Notunterkünfte praktisch sinnvoll sein kann.
Der Widerspruch zwischen der formalen Bezeichnung als UVgO-Verfahren in der Bekanntmachung und der tatsächlichen Verfahrensart nach § 75a GO NRW sollte in künftigen Verfahren von Beginn an konsistent kommuniziert werden, um Bieterirritationen zu vermeiden. Der Ausschluss von Nachunternehmern ist im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gut vertretbar und sollte bei ähnlichen Verfahren erwogen werden, um Kontrolle und Verantwortlichkeit zu sichern.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Beim offenen Verfahren fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Eine vorgeschaltete Eignungsprüfung gibt es nicht, Eignung und Angebot werden in einem Schritt eingereicht und geprüft.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Universitaetsstadt Siegen ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 57074 Siegen.
Die Universitätsstadt Siegen beschafft rund um die Uhr Sicherheitsdienstleistungen für ihre Notunterkunft 'Containeranlage am Leimbachstadion' in der Leimbachstraße 245, 57074 Siegen. Die Unterkunft dient der Unterbringung obdachloser Frauen und Männer mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen und einem Kapazität von bis zu 7 Personen. Täglich (Montag bis Sonntag) sind von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr zwei Sicherheitskräfte einzusetzen, von denen mindestens eine Person weiblich sein muss. Der Gesamtbedarf im Beauftragungszeitraum beträgt 17.472 Stunden.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 23.09.2026.
Die Bekanntmachung wurde am 08.09.2026 veröffentlicht. Bieterfragen können bis zum 16.09.2026 gestellt werden; später eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies geboten ist. Die Angebotsfrist endet am 23.09.2026 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist läuft bis zum 23.10.2026. Der Öffnungstermin ist nicht bieteröffentlich. Die Leistung soll am 02.12.2026 um 12 Uhr beginnen.
Sicherheitspersonal muss die Voraussetzungen des § 9 Bewachungsverordnung erfüllen und die Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung abgelegt haben. Alle eingesetzten Personen müssen einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang vorweisen können. Mindestens eine der zwei pro Schicht eingesetzten Sicherheitskräfte muss weiblich sein. Das Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Das Personal muss über Sozialkompetenzen wie Empathie sowie die Fähigkeit zur gewaltfreien Kommunikation verfügen. Der Auftragnehmer muss eine Anwesenheitsdokumentation führen, aus der Dienstantritt und Dienstende jedes Mitarbeiters ersichtlich sind.
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 02.12.2026, 12 Uhr bis 01.12.2027, 12 Uhr. Optionen oder Verlängerungsrechte sind nicht vorgesehen. Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je geleisteter Stunde anhand von Stundenzetteln nach den tatsächlich abgeleisteten Stunden. Eine Vertragsstrafe für allgemeine Leistungspflichtverletzungen ist nicht vereinbart; für Verstöße gegen die Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW gilt jedoch eine Vertragsstrafe von 1 bis 5 Prozent des Auftragswertes. Der Auftraggeber kann den Vertrag bei Verstößen gegen Mindestlohn- oder Tariftreupflichten fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Aus den Unterlagen haben wir 4 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Besitz einer Bewachungserlaubnis nach dem Bewachungsrecht.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.