Das BMJV beschafft einen Kooperationsvertrag mit einem Träger von Kindertagesstätten über die Bereitstellung eines Kontingents von zehn Kita-Belegplätzen für Kinder von Beschäftigten im Großraum Berlin. Die Plätze sollen sowohl in mindestens sechs Berliner Stadtbezirken als auch in mindestens zwei an Berlin angrenzenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten des Landes Brandenburg verfügbar sein.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Berlin |
| vergabestelle@bmjv.bund.de Freischalten | |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895547 Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 517 KB | |
| Formblatt | 260 KB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 213 KB | |
| Sonstige | 422 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 311 KB | |
| Vertrag | 383 KB | |
| Sonstige | 206 KB | |
| Sonstige | 172 KB | |
| Formblatt | 127 KB | |
| Formblatt | 116 KB | |
| Sonstige | 205 KB | |
| Sonstige | 222 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftragnehmer stellt dem BMJV ein Kontingent von zehn Betreuungsplätzen in seinen Kindertagesstätten zur Verfügung, das von Beschäftigten des BMJV als nutzungsberechtigte Eltern für ihre Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt abgerufen werden kann. Die Plätze können als Vollzeit- oder Teilzeitplätze genutzt werden, wobei ein Teilzeitplatz als ein ganzer Kontingentplatz zählt.
Das Einrichtungsnetz muss mindestens sechs Berliner Stadtbezirke und mindestens zwei an Berlin angrenzende Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Brandenburg abdecken. Nicht belegte Kontingentplätze darf der Auftragnehmer anderweitig vergeben; nach Ablauf des Kita-Jahres stehen sie der AG wieder vollständig zur Verfügung. Ergänzend ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Anforderung der AG einmal jährlich eine ca.
einstündige Informationsveranstaltung für Beschäftigte in den Räumen des BMJV durchzuführen. Mit Vertragsschluss ist eine Übersicht der unter die Kooperation fallenden Kindertagesstätten mit Adresse, Platzzahl, Öffnungszeiten und Altersgruppen vorzulegen und während der Laufzeit aktuell zu halten. Die Leistung wird ab dem 1. August 2027 erbracht.
Der Kooperationsvertrag beginnt am 1. August 2027 und hat eine Regellaufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Juli 2031. Er verlängert sich automatisch zweimal um je ein Jahr (bis maximal 31. Juli 2033), wenn die AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Der Vertrag endet zudem vorzeitig ohne Kündigung, wenn der vertraglich festgelegte Höchstwert von 266.400 Euro erreicht ist.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Preisblatt; nicht abgerufene Kontingentplätze begründen keine Zahlungspflicht der AG, da kein Abrufzwang besteht. Bei kurzfristiger Kündigung von Betreuungsverträgen durch Eltern kann der Auftragnehmer eine monatliche Ausfallpauschale verlangen, die die AG für maximal drei Monate und höchstens in Höhe der regulären Platzvergütung trägt. Die AG kann Einzelaufträge bei Verlust der Nutzungsberechtigung spätestens am 15.
eines Monats zum Monatsende kündigen.
Die Vergabeunterlagen tragen das Datum 30. September 2026. Bieterfragen sind jedenfalls bis zum 20. Oktober 2026 zu stellen. Angebote müssen bis zum 2. November 2026 um 11 Uhr elektronisch in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden. Die Bindefrist läuft bis zum 2. Dezember 2026. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 beginnen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Vergabestelle ZB2 ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Berlin.
Der Auftragnehmer stellt dem BMJV ein Kontingent von zehn Betreuungsplätzen in seinen Kindertagesstätten zur Verfügung, das von Beschäftigten des BMJV als nutzungsberechtigte Eltern für ihre Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt abgerufen werden kann. Die Plätze können als Vollzeit- oder Teilzeitplätze genutzt werden, wobei ein Teilzeitplatz als ein ganzer Kontingentplatz zählt. Das Einrichtungsnetz muss mindestens sechs Berliner Stadtbezirke und mindestens zwei an Berlin angrenzende Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Brandenburg abdecken.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 02.11.2026.
Die Vergabeunterlagen tragen das Datum 30. September 2026. Bieterfragen sind jedenfalls bis zum 20. Oktober 2026 zu stellen. Angebote müssen bis zum 2. November 2026 um 11 Uhr elektronisch in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden. Die Bindefrist läuft bis zum 2. Dezember 2026. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 beginnen.
Kindertagesstätten müssen sich in mindestens sechs verschiedenen Berliner Stadtbezirken befinden. Kindertagesstätten müssen sich in mindestens zwei der an Berlin angrenzenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte des Landes Brandenburg befinden (Potsdam-Mittelmark, Havelland, Oberhavel, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam). Mindestens eine Kindertagesstätte sollte nicht mehr als drei Kilometer Luftlinie von einer der BMJV-Liegenschaften (Klingelhöfer Str. 18 oder Leipziger Str. 127-128, Berlin) entfernt liegen. Die Betreuungsplätze sind für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt als Vollzeit- oder Teilzeitplätze bereitzustellen.
Der Kooperationsvertrag beginnt am 1. August 2027 und hat eine Regellaufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Juli 2031. Er verlängert sich automatisch zweimal um je ein Jahr (bis maximal 31. Juli 2033), wenn die AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Der Vertrag endet zudem vorzeitig ohne Kündigung, wenn der vertraglich festgelegte Höchstwert von 266.400 Euro erreicht ist. Die Vergütung ergibt sich aus dem Preisblatt; nicht abgerufene Kontingentplätze begründen keine Zahlungspflicht der AG, da kein Abrufzwang besteht.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 7 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die ausgeschriebenen Betreuungsplätze.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.