Der Landkreis Saalekreis beschafft die Durchführung eines Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen in zwei Fahrgebieten (Region 4 Merseburg und Region 6). Die Leistung umfasst die Personenbeförderung mit Taxi oder Spezialfahrzeugen für Rollstuhlnutzer auf Basis von Gutscheinen, vergütet nach der geltenden Taxitarifverordnung.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Merseburg |
| sylke.buschmann@saalekreis.de Freischalten | |
| Telefon | +49 3461 401142 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=901231 Freischalten |
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| Leistungsverzeichnis | 532 KB | |
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| Formblatt | 2.8 MB | |
| Sonstige | 382 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft die Durchführung eines Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen in zwei Fahrgebieten des Landkreises Saalekreis. Los 1 betrifft die Region 4 (Stadtgebiet Merseburg mit Ortsteilen Beuna, Geusa, Meuschau und Trebnitz), Los 2 die Region 6 mit zahlreichen Städten und Gemeinden (u. a. Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Leuna, Mücheln, Schkopau).
Die Leistung umfasst die Personenbeförderung mit Taxi sowie mit geeigneten Spezialfahrzeugen für den Transport von Rollstuhlnutzern. Anspruchsberechtigte erhalten ein Gutscheinheft über maximal 150 km jährlich; die Abrechnung erfolgt monatlich durch den Leistungserbringer gegen Vorlage der Gutscheine beim Sozialamt. Für Los 1 wurden 2025 insgesamt 635 Fahrten gezählt (58 antragsberechtigte Personen), für Los 2 insgesamt 193 Fahrten (52 antragsberechtigte Personen).
Der Fahrdienst ist an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen in der Regel von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr verfügbar, darüber hinaus nach Vereinbarung. Bewerber können sich für ein oder beide Fahrgebiete bewerben. Der Leistungsumfang ist nicht exakt planbar, da Anzahl und Fahrverhalten der Teilnahmeberechtigten nicht vorhersehbar sind.
Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2027 (Ausführungsbeginn 01.01.2027) und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr, wenn keine Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgt. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Vergütung erfolgt nicht als Festpreis oder Einheitspreis auf Angebotsbasis, sondern ausschließlich nach der jeweils gültigen Taxitarifverordnung des Landkreises Saalekreis; der Fahrpreis setzt sich aus Grundbetrag, Entgelt für Fahrleistung (gestaffelt nach Kilometern) und Zuschlägen zusammen.
Wartezeiten werden nicht vom Landkreis vergütet. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Es werden keine individuellen Vertragsbedingungen der Leistungserbringer akzeptiert, und der Vertragsbeitritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Unterlagen nicht angegeben. Die Leistungserbringung soll am 01.01.2027 beginnen. Mit allen geeigneten Bewerbern, die die Ausführungsbedingungen anerkennen, wird eine Vereinbarung abgeschlossen; eine Zuschlagsentscheidung im klassischen Sinne (Bestbieter) ist nicht vorgesehen, da alle geeigneten Bieter zum gleichen Vertrag zugelassen werden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Landkreis Saalekreis ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Merseburg.
Der Auftraggeber beschafft die Durchführung eines Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen in zwei Fahrgebieten des Landkreises Saalekreis. Los 1 betrifft die Region 4 (Stadtgebiet Merseburg mit Ortsteilen Beuna, Geusa, Meuschau und Trebnitz), Los 2 die Region 6 mit zahlreichen Städten und Gemeinden (u. a. Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Leuna, Mücheln, Schkopau). Die Leistung umfasst die Personenbeförderung mit Taxi sowie mit geeigneten Spezialfahrzeugen für den Transport von Rollstuhlnutzern.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Ein konkreter Abgabetermin für Angebote ist in den vorliegenden Unterlagen nicht angegeben. Die Leistungserbringung soll am 01.01.2027 beginnen. Mit allen geeigneten Bewerbern, die die Ausführungsbedingungen anerkennen, wird eine Vereinbarung abgeschlossen; eine Zuschlagsentscheidung im klassischen Sinne (Bestbieter) ist nicht vorgesehen, da alle geeigneten Bieter zum gleichen Vertrag zugelassen werden.
Der Leistungserbringer muss Personenkraftwagen oder Spezialfahrzeuge für den Transport von Rollstühlen einschließlich Fahrer bereitstellen. Der Fahrdienst muss an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen in der Regel von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr verfügbar sein; darüber hinaus nach Vereinbarung. Fahrer haben mobilitätseingeschränkten Personen beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein. Auf jedem Gutschein sind die gefahrenen Kilometer vom Fahrer einzutragen und vom Teilnahmeberechtigten durch Unterschrift zu quittieren. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen hat monatlich gegen Vorlage der Gutscheine beim Sozialamt des Landkreises zu erfolgen.
Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2027 (Ausführungsbeginn 01.01.2027) und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr, wenn keine Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgt. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Vergütung erfolgt nicht als Festpreis oder Einheitspreis auf Angebotsbasis, sondern ausschließlich nach der jeweils gültigen Taxitarifverordnung des Landkreises Saalekreis; der Fahrpreis setzt sich aus Grundbetrag, Entgelt für Fahrleistung (gestaffelt nach Kilometern) und Zuschlägen zusammen. Wartezeiten werden nicht vom Landkreis vergütet. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Aus den Unterlagen haben wir 7 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Genehmigung zum Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG oder Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG.
Die Vergabeunterlagen rufen Sie beim Auftraggeber ab, ueber die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Diese Seite fasst die oeffentlichen Eckdaten des Verfahrens zusammen (Gegenstand, Auftraggeber, Verfahrensart, Fristen) und verweist auf die Bekanntmachung.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.