Die BGHM beschafft im Open-House-Verfahren die Mittagsbeköstigung ihrer Beschäftigten am Verwaltungsstandort Hamburg. Gastronomiebetreiber im Umkreis von zehn Gehminuten können einem Beköstигungsvertrag beitreten und erhalten dafür einen Zuschuss von 20 % auf den Verkaufspreis der Hauptmahlzeiten. Es wird keine betriebseigene Kantine betrieben, sondern bestehende öffentlich zugängliche Gastronomien genutzt.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Mainz |
| service@bghm.de Freischalten | |
| Telefon | +49 6131 802-0 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884284 Freischalten |
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| Leistungsverzeichnis | 210 KB | |
| Vertrag | 221 KB | |
| Sonstige | 151 KB | |
| Sonstige | 44 KB | |
| Sonstige | 320 KB | |
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| Sonstige | 1 KB | |
| Plan | 69 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGegenstand ist die Mittagsversorgung der Beschäftigten der BGHM am Standort Hamburg (Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg) durch externe Gastronomiebetriebe, die sich in höchstens zehn Gehminuten Entfernung befinden. Die Betreiber müssen montags bis freitags von 11:30 bis 13:00 Uhr mindestens zwei vollwertige Hauptmahlzeiten anbieten, davon mindestens ein vegetarisches Gericht. Zusätzlich ist eine Salatbar oder ein vergleichbares Salatangebot bereitzustellen.
Alkoholfreie Getränke, mindestens Wasser, müssen ebenfalls verfügbar sein. Die Speisen müssen den DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung sowie den Anforderungen der Kantinenrichtlinie für Dienststellen des Bundes entsprechen. Die Gerichte müssen täglich wechseln und aus frischen Zutaten nach anerkannten Regeln der Kochkunst zubereitet werden. Brötchen, Beilagen, Desserts und Getränke sind von der Bezuschussung ausdrücklich ausgenommen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ab Zuschlag.
Der Beköstigungsvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats ordentlich kündigen; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls zulässig. Die Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären. Die BGHM erstattet dem Betreiber monatlich den gewährten Rabatt von 20 % auf den Verkaufspreis der Hauptmahlzeiten gegen entsprechenden Nachweis; Festpreise oder Einheitspreise werden durch die BGHM nicht vorgegeben, da die Preisgestaltung ausschließlich dem Betreiber obliegt.
AGB des Auftragnehmers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Vertragsstrafen sind in den vorliegenden Unterlagen nicht geregelt.
Das Verfahren ist als dauerhaft offenes Open-House-Verfahren ausgestaltet; ein festes Schlussdatum für die Angebotsabgabe ist in den Unterlagen nicht genannt. Interessierte Betreiber können jederzeit während der Vertragslaufzeit dem Vertrag beitreten, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über das e-Vergabeportal evergabe-online zu stellen.
Konkrete Daten für Bieterfragen, Angebotsfrist oder geplanten Zuschlag sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Das Verfahren zeigt, wie öffentliche Auftraggeber Mittagsverpflegung für Beschäftigte ohne klassische Vergabe und ohne eigene Kantineninfrastruktur organisieren können, indem sie ein Open-House-Modell auf Basis der Kantinenrichtlinie nutzen. Die Struktur der Leistungsbeschreibung ist klar und übertragbar: geografische Zulassungsgrenze, Mindestanforderungen an Speisenangebot und Öffnungszeiten sowie Nachhaltigkeitspflicht als Fördervoraussetzung bilden ein konsistentes Konzept.
Besonders beachtenswert ist die explizite Mindestpreisgrenze auf Basis des Sachbezugswerts, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken für Beschäftigte und Arbeitgeber absichert. Die Verknüpfung des Zuschusses mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung ist ein elegantes Steuerungsinstrument, das andere Auftraggeber direkt übernehmen können. Kritisch zu prüfen ist, ob die Zehn-Minuten-Gehgrenze am eigenen Standort tatsächlich ausreichend viele geeignete Betriebe einschließt; andernfalls sollte die Grenze angepasst oder der Leistungsgegenstand um einen Lieferdienst erweitert werden.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Berufsgenossenschaft Holz & Metall ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Mainz.
Gegenstand ist die Mittagsversorgung der Beschäftigten der BGHM am Standort Hamburg (Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg) durch externe Gastronomiebetriebe, die sich in höchstens zehn Gehminuten Entfernung befinden. Die Betreiber müssen montags bis freitags von 11:30 bis 13:00 Uhr mindestens zwei vollwertige Hauptmahlzeiten anbieten, davon mindestens ein vegetarisches Gericht. Zusätzlich ist eine Salatbar oder ein vergleichbares Salatangebot bereitzustellen. Alkoholfreie Getränke, mindestens Wasser, müssen ebenfalls verfügbar sein. Die Speisen müssen den DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung sowie den Anforderungen der Kantinenrichtlinie für Dienststellen des Bundes entsprechen.
Das Verfahren ist als dauerhaft offenes Open-House-Verfahren ausgestaltet; ein festes Schlussdatum für die Angebotsabgabe ist in den Unterlagen nicht genannt. Interessierte Betreiber können jederzeit während der Vertragslaufzeit dem Vertrag beitreten, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über das e-Vergabeportal evergabe-online zu stellen. Konkrete Daten für Bieterfragen, Angebotsfrist oder geplanten Zuschlag sind in den vorliegenden Unterlagen nicht genannt.
Betriebsstätte muss sich in maximal zehn Gehminuten vom BGHM-Standort Hamburg befinden. Mittagsangebot an allen regulären Arbeitstagen montags bis freitags von 11:30 bis 13:00 Uhr. Mindestens zwei vollwertige Hauptmahlzeiten täglich, davon mindestens ein vegetarisches Gericht. Tägliches Angebot eines ovo-lacto-vegetarischen Gerichts, möglichst mit getrennten Milch- und Ei-Komponenten. Bereitstellung einer Salatbar oder eines vergleichbaren Salatangebots. Alkoholfreie Getränke, mindestens Wasser, müssen angeboten werden.
Der Beköstigungsvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats ordentlich kündigen; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls zulässig. Die Kündigung ist mindestens in Textform zu erklären. Die BGHM erstattet dem Betreiber monatlich den gewährten Rabatt von 20 % auf den Verkaufspreis der Hauptmahlzeiten gegen entsprechenden Nachweis; Festpreise oder Einheitspreise werden durch die BGHM nicht vorgegeben, da die Preisgestaltung ausschließlich dem Betreiber obliegt. AGB des Auftragnehmers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
Aus den Unterlagen haben wir 5 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Betrieb einer Kantine, eines Bistros oder einer vergleichbaren gastronomischen Verpflegungseinrichtung, deren Betriebsstätte sich in höchstens zehn Gehminuten vom Verwaltungsstandort BGHM Hamburg ....
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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