Vergaberecht · §28 VgV · Beschaffungsstrategie

Markterkundung bei IT-Vergaben: Rechtssicher vorbereiten, anonym Angebote einholen

Wer eine IT-Ausschreibung ohne vorherige Markterkundung startet, riskiert eine unrealistische Leistungsbeschreibung, eine falsche Haushaltschätzung und am Ende zu wenige oder unpassende Angebote. §28 VgV erlaubt die Markterkundung ausdrücklich, doch die wenigsten Vergabestellen nutzen sie systematisch. Wie sie richtig funktioniert und warum ein unabhängiger Berater dabei den Unterschied macht.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026 · ca. 10 Min. Lesezeit


Inhalt
Was ist Markterkundung und warum lohnt sie sich? Rechtliche Grundlage: §28 VgV und §20 UVgO Zwei Tiefen der Markterkundung Anonym Angebote einholen: kein Vertriebsdruck Typische Fehler ohne professionelle Begleitung Wie IT-LV die Markterkundung durchführt Fazit

Was ist Markterkundung und warum lohnt sie sich?

Markterkundung bezeichnet die gezielte Sondierung des Anbietermarkts vor dem Start eines formalen Vergabeverfahrens. Ziel ist es, ein realistisches Bild über verfügbare Lösungen, relevante Anbieter und zu erwartende Preisrahmen zu gewinnen, bevor Leistungsbeschreibung und Eignungskriterien festgezurrt werden.

Das klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis aber nicht. Erfahrungsgemäß startet ein Großteil der Vergabestellen direkt mit dem Schreiben der Leistungsbeschreibung, ohne zuvor systematisch den Markt befragt zu haben. Das Ergebnis sind Anforderungen, die entweder zu eng auf einen bestimmten Anbieter zugeschnitten sind oder technische Möglichkeiten ignorieren, die der Markt bereits bietet.

Die Konsequenzen zeigen sich in den Zahlen: Laut einer Analyse des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) sank die durchschnittliche Anzahl der Angebote pro öffentlichem Vergabeverfahren von 6,0 im Jahr 2011 auf 3,9 im Jahr 2021. Im IT-Bereich, wo technologische Entwicklungen besonders schnell sind, ist eine Ausschreibung ohne Marktkenntnis ein besonderes Risiko.

Was Markterkundung leistet
  • Realistischen Haushaltansatz ermitteln
  • Anforderungskatalog auf Marktgegebenheiten ausrichten
  • Relevante Anbieter identifizieren
  • Betriebsmodelle vergleichen (Cloud, On-Premises, Hybrid)
  • Regulatorische Anforderungen frühzeitig einarbeiten
Was ohne Markterkundung schiefgeht
  • Haushaltschätzung zu niedrig: Nachtragshaushalt erforderlich
  • Produktspezifische Anforderungen: wettbewerbswidrig
  • Zu wenige Angebote: Verfahren wiederholen oder freihändig vergeben
  • Unzureichende Eignungskriterien: falsche Anbieter bewerben sich
  • Fehlende Architektur-Kompatibilität nach Zuschlag erkannt

Rechtliche Grundlage: §28 VgV und §20 UVgO

Die Markterkundung ist im deutschen Vergaberecht ausdrücklich geregelt und zulässig. Für EU-weite Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gilt § 28 VgV, für unterschwellige Vergaben § 20 UVgO. Beide Normen erlauben es dem öffentlichen Auftraggeber, vor Einleitung eines Vergabeverfahrens den Markt zu erkunden.

§ 28 Abs. 1 VgV (Wortlaut)

"Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen."

Die Norm setzt dabei klare Grenzen. Was erlaubt ist und was nicht:

Zulässig nach §28 VgV
  • Markt sondieren zur Vorbereitung einer echten Beschaffung
  • Anbieter über geplante Beschaffungsvorhaben informieren
  • Anforderungskataloge und RFIs versenden
  • Angebote und Preisindikationen einholen
  • Technische Lösungen und Betriebsmodelle vergleichen
Nicht zulässig
  • Scheinverfahren ohne ernsthafte Beschaffungsabsicht
  • Vergabeverfahren ausschließlich zur Preisermittlung
  • Markterkundung als Ersatz für förmliche Ausschreibung
  • Bevorzugung einzelner Anbieter durch selektive Information

Wichtig ist die Dokumentationspflicht: Die Markterkundung selbst sowie alle Kontakte zu Unternehmen im Rahmen der Markterkundung sind in einem Vergabevermerk festzuhalten. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, dass eine spätere Nachprüfungsstelle die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens in Frage stellt.

Werden im Rahmen der Markterkundung Informationen eingeholt, die einzelnen Anbietern einen Wissensvorsprung verschaffen könnten, muss der Auftraggeber Maßnahmen ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen im späteren Vergabeverfahren auszuschließen. In der Praxis bedeutet das: Alle wesentlichen Informationen aus der Markterkundung werden in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen transparent offengelegt, und den übrigen Bietern wird ausreichend Zeit eingeräumt, etwaige Informationsrückstände aufzuholen.

Zwei Tiefen der Markterkundung

Nicht jede Markterkundung hat denselben Umfang. In der Praxis zeigt sich, dass das Ziel entscheidet, wie tief die Sondierung sein muss. IT-LV unterscheidet in der Beratung zwei grundlegende Ansätze.

1
Tiefe 1
Schnelle Preisindikation

Ziel: Ein belastbarer Haushaltansatz und ein erster Überblick über das Preisniveau auf dem Markt. Typischerweise werden drei bis fünf Anbieter mit einem kurzen, standardisierten Fragenkatalog angeschrieben.

Wann sinnvoll
  • Haushaltsjahr muss geplant werden
  • Grobe Entscheidung zwischen Eigenentwicklung und Kauf
  • Vorbereitung eines Direktauftrags unterhalb der Schwellenwerte
  • Erste Machbarkeitsprüfung vor internem Beschluss
Typisches Ergebnis
  • Preisindikationen von 3 bis 5 Anbietern
  • Überblick über Lizenz- und Betriebsmodelle
  • Erste Einschätzung zur technischen Machbarkeit
  • Entscheidungsvorlage für die Haushaltsplanung
Aufwand: gering. In der Regel 1 bis 2 Personentage für Fragenkatalog, Versand, Nachverfolgung und Auswertung.
2
Tiefe 2
Strukturierte Markterkundung (RFI-Prozess)

Ziel: Ein fundierter Marktüberblick als belastbare Grundlage für eine spätere EU-weite Ausschreibung. Der sogenannte Request for Information (RFI) ist ein strukturierter Fragenkatalog, der gezielt an eine vorab definierte Anbieterliste versendet wird. Die Antworten werden systematisch ausgewertet und in einer Entscheidungsmatrix zusammengeführt.

Ablauf eines strukturierten RFI-Prozesses
Phase Inhalt Ergebnis
Vorbereitung Anforderungskatalog erarbeiten, Anbieterliste definieren, Marktübersicht (Gartner, Forrester) einbeziehen Strukturierter RFI-Fragenkatalog inkl. Preiskomponenten
Durchführung RFI an ausgewählte Anbieter versenden, Rückfragen beantworten, Rücklauf sicherstellen Anbieterantworten vollständig vorliegend
Auswertung Bewertung anhand definierter Kriterien (Use Cases, Architektur-Fit, Preis, regulatorische Anforderungen) Bewertungsmatrix (Excel), Visualisierung der Stärken und Schwächen je Anbieter
Abschlussbericht Konsolidierung in Management-Präsentation inkl. Shortlist geeigneter Anbieter Fundierte Grundlage für Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren
Wann sinnvoll
  • Vorbereitung einer EU-weiten Ausschreibung
  • Komplexe IT-Vorhaben (SIEM, EDR, IAM, ERP, NDR)
  • Markt wenig bekannt oder stark im Wandel
  • Mehrere Betriebsmodelle sollen verglichen werden
  • Proof of Concept im Anschluss geplant
Typisches Ergebnis
  • Marktüberblick über alle relevanten Anbieter
  • Erste Kostenkomponenten und Preismodelle bekannt
  • Shortlist für PoC oder weiteres Verfahren
  • Abschlussbericht als belastbare Entscheidungsgrundlage
  • Anforderungskatalog bereits abgestimmt und dokumentiert
Aufwand: 3 bis 5 Personentage je nach Marktbreite und Komplexität der Lösung. Zeitdauer: typisch 4 bis 6 Wochen inklusive Anbieter-Rücklaufzeiten.

Anonym Angebote einholen: kein Vertriebsdruck

Wer als öffentlicher Auftraggeber direkt bei Anbietern anfrägt, gibt seinen Namen preis. Das hat in der Praxis eine konkrete Konsequenz: Der Vertrieb kennt Sie. Und er wird Sie nicht vergessen. Auch Monate nach der Markterkundung werden Sie mit Angeboten, Telefonanrufen und Vertriebsterminen konfrontiert, obwohl das Vergabeverfahren noch gar nicht begonnen hat.

Noch problematischer ist die inhaltliche Verzerrung: Weiß ein Anbieter, wer fragt, wird er sein Angebot auf die vermuteten Präferenzen des Auftraggebers zuschneiden, nicht auf den tatsächlichen Marktpreis. Preisindikationen, die direkt an eine Behörde gehen, sind erfahrungsgemäß selten das, was ein neutraler Dritter für denselben Anforderungskatalog erhalten würde.

Wie IT-LV als neutraler Mittler agiert
Identität geschützt
IT-LV tritt gegenüber Anbietern als beauftragter Berater auf. Der Name des Auftraggebers wird nicht genannt. Vertraulichkeit ist per NDA gesichert.
Ehrlichere Preise
Anbieter kalkulieren gegenüber einem neutralen Berater marktkonformer. Es gibt kein Insiderwissen über Budgets oder politische Präferenzen, das den Preis nach oben treibt.
Kein Vertriebsdruck
Der Auftraggeber bleibt außen vor. Kein Anbieter-Vertrieb nimmt direkten Kontakt auf. Der gesamte Kommunikationsfluss läuft über IT-LV.

Die Anonymisierung ist auch aus vergaberechtlicher Sicht sauber: Der Auftraggeber führt die Markterkundung rechtmäßig nach §28 VgV durch, beauftragt dafür einen fachlich unabhängigen Dritten und erhält am Ende ein dokumentiertes Ergebnis, das im Vergabevermerk festgehalten wird. Die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Verfahren sind damit vollständig erfüllt.

Wichtig ist dabei die Unabhängigkeit des Beraters: IT-LV vertritt keine Anbieterinteressen und steht in keiner wirtschaftlichen Beziehung zu den kontaktierten Unternehmen. Genau das unterscheidet eine neutrale Markterkundung von einer Beratung, die von einem Hersteller oder Systemintegrator durchgeführt wird, der später selbst im Bieterkreis auftaucht.

Typische Fehler ohne professionelle Begleitung

Die Markterkundung ist kein formales Vergabeverfahren, bietet aber viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, die sich erst im späteren Ausschreibungsverfahren rächen. Die folgenden Situationen begegnen uns in der Praxis regelmäßig.

1
Produktbeschreibungen statt Leistungsanforderungen
Wer Anforderungen direkt aus Herstellerbroschüren übernimmt, schreibt faktisch auf einen bestimmten Anbieter aus. Das ist wettbewerbswidrig und angreifbar. Eine ordentliche Markterkundung übersetzt Herstellermerkmale in neutrale, funktionale Anforderungen.
2
Haushaltschätzung ohne Marktkenntnis
IT-Projekte weichen erfahrungsgemäß dann am stärksten vom Haushaltansatz ab, wenn keine systematische Preisabfrage voranging. Eine kurze Preisindikation bei drei bis fünf Anbietern dauert wenige Tage und liefert deutlich belastbarere Zahlen als jede interne Schätzung.
3
Wettbewerbsverzerrung durch vorbefassten Berater
Unternehmen, die an der Markterkundung oder Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt waren, dürfen grundsätzlich auch als Bieter teilnehmen. Können sie jedoch nicht nachweisen, dass ihre Vorkenntnis den Wettbewerb nicht verzerrt, droht der Ausschluss nach §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Dieses Risiko entsteht nicht, wenn der Berater von vornherein nicht bietet: Ein Berater, der strukturell außerhalb des Bieterkreises steht, schützt den Auftraggeber vor einem angreifbaren Verfahren.
4
Fehlende Dokumentation
§28 VgV verlangt, dass die Markterkundung und alle Kontakte zu Unternehmen in einem Vermerk festgehalten werden. Wer die Markterkundung informell über Telefonrunden führt und nichts dokumentiert, hat im Fall einer Nachprüfung ein Problem. Ein professionell begleitetes Verfahren liefert automatisch eine revisionssichere Dokumentation.
5
Regulatorische Anforderungen zu spät eingebaut
NIS2, BSI-Grundschutz, DSGVO und branchenspezifische Vorgaben (z.B. im Gesundheitswesen oder bei KRITIS-Betreibern) müssen von Anfang an in den Anforderungskatalog einfließen. Wer sie erst in der Leistungsbeschreibung nachzieht, riskiert, dass kein Anbieter alle Kriterien vollständig erfüllt.

Wie IT-LV die Markterkundung durchführt

IT-LV unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Markterkundung als vollständig unabhängiger Berater. Wir treten selbst nie als Bieter in Vergabeverfahren auf und haben keine wirtschaftlichen Interessen an bestimmten Produkten oder Anbietern. Die Leistungen sind in zwei aufeinanderfolgende Module gegliedert, die einzeln beauftragt werden können.

M1
Vorbereitung der Markterkundung

Im ersten Modul erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die inhaltliche Grundlage für die Markterkundung. Der Ausgangspunkt ist ein strukturierter Kickoff-Workshop, in dem wir die fachlichen Grundlagen des Themengebiets vermitteln, die beteiligten Stakeholder abholen und Ihre spezifischen Anforderungen konsolidieren.

Leistungen im Modul 1
  • Kickoff-Workshop vor Ort oder remote
  • Marktübersicht inkl. Einordnung von Analystenberichten (Gartner, Forrester)
  • Etablierte und neue Anbieter im Vergleich
  • Fit-Check zur bestehenden IT-Architektur
  • Ableitung und Konsolidierung Ihrer spezifischen Anforderungen
  • Einarbeitung regulatorischer Vorgaben (NIS2, BSI-Grundschutz, branchenspezifisch)
  • Strukturierte Anbieterliste für die Markterkundung
Ergebnisse
  • Workshop-Unterlagen inkl. Marktübersicht
  • Strukturierter, auf Sie zugeschnittener Anforderungskatalog
  • Priorisierte Anbieterliste als Basis für Modul 2
Praxishinweis: Modul 1 ist auch als eigenständige Leistung buchbar, wenn Sie den Anforderungskatalog intern weiterverarbeiten oder die Markterkundung selbst durchführen möchten. Wir liefern dann die fachliche und strukturelle Grundlage, die Umsetzung liegt bei Ihnen.
M2
Durchführung der Markterkundung (RFI-Prozess)

Im zweiten Modul führt IT-LV die Markterkundung als strukturierten Request for Information (RFI) durch. Der RFI basiert auf dem in Modul 1 erarbeiteten Anforderungskatalog und wird an die vorab definierte Anbieterliste versendet. Ihr Name als Auftraggeber wird gegenüber den Anbietern nicht genannt.

Leistungen im Modul 2
  • RFI-Versand inkl. Preiskomponenten an definierte Anbieter
  • Rücklauf sicherstellen, Rückfragen der Anbieter beantworten
  • Bewertung der Antworten anhand definierter Kriterien
  • Strukturierter Ergebnisreport und Management-Präsentation
  • Ableitung einer Shortlist für einen möglichen Proof of Concept
Ergebnisse
  • Vollständige Bewertungsmatrix (Excel)
  • Präsentation inkl. Management Summary (PDF)
  • Erste Kostenkomponenten und Preisspannen je Anbieter
  • Shortlist geeigneter Anbieter als Grundlage für das weitere Verfahren
Zur Wettbewerbsneutralität: IT-LV nimmt selbst nie an Vergabeverfahren teil. Das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung durch einen vorbefassten Bieter (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) entsteht daher strukturell nicht. Der Auftraggeber kann den Abschlussbericht uneingeschränkt als Vergabevermerk verwenden, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Rahmenbedingungen
5 PT
Start innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beauftragung
NDA
Vertraulichkeitsvereinbarung auf Wunsch ab dem ersten Gespräch
modular
Beide Module einzeln abrufbar, Abrechnung nach Aufwand

Fazit: Markterkundung zahlt sich aus

Eine professionell durchgeführte Markterkundung ist kein Luxus, sondern eine Investition, die sich in jedem relevanten IT-Vorhaben mehrfach rechnet. Sie liefert einen realistischen Haushaltansatz, schützt die spätere Leistungsbeschreibung vor wettbewerbsrechtlichen Angriffspunkten und erhöht die Zahl der Bieter, weil die Anforderungen zum Markt passen.

Der entscheidende Mehrwert eines unabhängigen Beraters liegt dabei in zwei Punkten: Erstens im Schutz Ihrer Identität als Auftraggeber, wodurch ehrlichere Preisindikationen und kein nachlaufender Vertrieb entstehen. Zweitens in der Unabhängigkeit, die sicherstellt, dass kein Interessenkonflikt nach §6 VgV entsteht, der das spätere Verfahren gefährden könnte.

Das bringt eine strukturierte Markterkundung
  • Realistischer Haushaltansatz statt Schätzung
  • Leistungsbeschreibung marktkonform und wettbewerbsneutral
  • Mehr qualifizierte Bieter im späteren Verfahren
  • Revisionssichere Dokumentation nach §28 VgV
  • Kein Vertriebsdruck durch anonyme Durchführung
Was ohne sie schiefgehen kann
  • Vergabeverfahren wegen falscher Anforderungen wiederholen
  • Nachtragshaushalt wegen Fehlkalkulation notwendig
  • Wettbewerbswidrige Ausschreibung durch Produktspezifikation
  • Interessenkonflikt des Beraters nach §6 VgV
  • Vertrieb kennt den Auftraggeber vor Verfahrensbeginn
IT-LV Beratungsleistung
Markterkundung beauftragen

IT-LV begleitet öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von IT-Markterkundungen. Unabhängig, anonym und vollständig dokumentiert. Beide Module sind einzeln abrufbar und werden nach Aufwand abgerechnet.

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Quellen

  1. dejure.org: "§ 28 VgV, Markterkundung", dejure.org, 2024.
  2. Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO): "Leitfaden Markterkundung in der öffentlichen Beschaffung", koinno-bmwk.de, November 2024.
  3. Staatsanzeiger BW: "Eine Markterkundung hilft gegen die Bieterflaute", staatsanzeiger.de, 2024.
  4. btl-recht.de: "Markterkundung für Vergabeverfahren: Ein Leitfaden", btl-recht.de, 2024.
  5. dejure.org: "§ 124 GWB, Fakultative Ausschlussgründe (Nr. 6: Vorbefassung)", dejure.org, 2024.
  6. cosinex Blog: "Leitfaden zur Markterkundung in der öffentlichen Beschaffung", blog.cosinex.de, November 2024.