SAP S/4HANA ausschreiben: Der Praxis-Guide für öffentliche Auftraggeber
Die Mainstream-Wartung für SAP ERP 6.0 (ECC) endet laut SAP Ende 2027. Wer jetzt nicht handelt, wird unter Zeitdruck entscheiden. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es beim Aufsetzen des Vergabeverfahrens ankommt, wie Sie alle Beteiligten rechtzeitig einbinden und wie Sie den Wettbewerb offen halten.
Stand: 29.10.2026 · ca. 12 Min. Lesezeit
Warum jetzt handeln? Das Ende von SAP ECC
SAP hat angekündigt, die Mainstream-Wartung für die Kernanwendungen der SAP Business Suite 7, darunter SAP ERP 6.0 (ECC), bis Ende 2027 zu leisten. Für die Jahre 2028 bis 2030 bietet SAP eine optionale Extended Maintenance gegen einen Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf die Wartungsbasis an. Wer sie nicht wählt, wechselt automatisch in das Modell der kundenspezifischen Wartung (Customer-Specific Maintenance). Für SAP S/4HANA hat SAP Wartung bis Ende 2040 zugesagt. Wie lange eine Einführung dauert, hängt von Komplexität, Anzahl der Mandanten und dem Umfang historisch gewachsener Individualisierungen ab.
Ende 2027
Ende Mainstream-Wartung ECC
Ende 2030
Extended Maintenance (optional)
Ende 2040
Wartungszusage S/4HANA
Wer spät startet, gerät unter Zeitdruck. Das ist nicht nur ein operatives Risiko, es ist auch ein vergaberechtliches: Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen äußerster Dringlichkeit setzt nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV Ereignisse voraus, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte; die Umstände dürfen ihm nicht zuzurechnen sein. Ein seit Jahren angekündigtes Wartungsende ist kein solches Ereignis. Zur Projektlaufzeit kommt die Dauer des Vergabeverfahrens: Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gelten Mindestfristen von 30 Tagen für die Teilnahmeanträge und 30 Tagen für die Erstangebote (§ 17 Abs. 2 und 6 VgV), dazu kommen Verhandlungsrunden, Wertung und die Wartefrist nach § 134 GWB.
Das Ergebnis: Wer noch kein Verfahren begonnen hat, sollte jetzt mit der Vorbereitung anfangen und klären, ob die Extended Maintenance als Übergang gebraucht wird. Die Vorbereitung ist entscheidend für die Qualität des späteren Vertrags.
Was genau wird ausgeschrieben?
Bevor das Verfahren startet, muss der Beschaffungsgegenstand präzise definiert sein. Bei SAP-S/4HANA-Projekten im öffentlichen Sektor verwischen häufig drei Leistungsbereiche, die rechtlich und wirtschaftlich getrennt zu betrachten sind.
Implementierungsleistung
Projektmanagement und -steuerung
Fachkonzeption und Prozessdesign
Systemkonfiguration und Customizing
Datenmigration (Legacy-Daten)
Test, Schulung, Hypercare-Phase
Betrieb und Betreuung
Application Management Services (AMS)
Basis-Betrieb (On-Premise oder Private Cloud)
Release- und Patch-Management
Second- und Third-Level-Support
Monitoring und Incident-Management
Lizenzen und Cloud-Abonnements
SAP-Softwarelizenzen (On-Premise)
RISE with SAP (Cloud-Abonnement)
Rahmenverträge über SAP-Reseller
Achtung: Lizenzen separat oder gebündelt?
Die Frage „Lizenzen getrennt oder gebündelt?“ gehört an den Anfang der Planung. Wer Implementierung und Lizenzbeschaffung in einem Los bündelt, schränkt den Bieterkreis ein, da nicht jeder Implementierungspartner auch Reseller-Status hat. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind Leistungen nach § 97a Abs. 1 GWB grundsätzlich in Teil- und Fachlosen zu vergeben; eine Gesamtvergabe ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe sie erfordern (§ 97a Abs. 2 GWB). Eine Trennung in Lose oder ein klares Subauftragnehmer-Modell öffnet den Wettbewerb.
Deployment-Varianten im Überblick
Variante
Betreiber
Typisch für
On-Premise
Eigenes Rechenzentrum
Behörden mit hohen Datenschutzanforderungen
Private Cloud (RISE)
SAP-Hyperscaler, dedizierte Instanz
Kommunen und Landesbehörden
Public Cloud
Mandantenfähige SAP-Umgebung
Eher für kleinere Einheiten, wenig Customizing
Vergabeverfahren: Welche Verfahrensarten in Frage kommen
Liegt der geschätzte Auftragswert (§ 3 VgV) über dem EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 Euro ohne Umsatzsteuer (seit 01.01.2026; für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien 140.000 Euro), gelten Teil 4 des GWB und die VgV. Das offene und das nicht offene Verfahren stehen dem Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV stets zur Wahl. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) ist zulässig, wenn ein Grund nach § 14 Abs. 3 VgV vorliegt, etwa wenn die Bedürfnisse nicht ohne Anpassung verfügbarer Lösungen erfüllt werden können oder der Auftrag wegen seiner Art, Komplexität oder Risiken nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann.
Im offenen Verfahren darf nicht verhandelt werden (§ 15 Abs. 5 VgV). Wer über Konzepte, Methodik, Preismodell und Projektorganisation verhandeln will, braucht ein Verfahren, das Verhandlungen zulässt. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet und dokumentiert die Vergabestelle.
Begrenzung der Bewerberzahl möglich, Mindestzahl drei (§ 51 Abs. 2 VgV)
Teilnahmefrist mindestens 30 Tage (§ 17 Abs. 2 VgV)
Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bieter
Verhandlungen über Erst- und Folgeangebote, auch in Phasen (§ 17 Abs. 10 und 12 VgV)
Endgültiges Angebot nach Abschluss der Verhandlungen
Zuschlag nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien (§ 58 VgV)
Eignungskriterien in Stufe 1 legt die Vergabestelle fest. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu ihm sowie zum Auftragswert in einem angemessenen Verhältnis stehen (§ 122 Abs. 4 GWB). Typische Nachweisarten nach §§ 45 und 46 VgV sind:
Referenzprojekte: Referenzen über vergleichbare Leistungen, etwa abgeschlossene SAP-S/4HANA-Einführungen, grundsätzlich aus den letzten höchstens drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Ältere Referenzen kann die Vergabestelle zulassen, wenn das für ausreichenden Wettbewerb nötig ist.
Partnerstatus und Zertifizierungen: Nachweis einer Partnerschaft mit dem Hersteller sowie SAP-Zertifizierungen der eingesetzten Fachkräfte für die ausgeschriebenen Module (z. B. Finance, HCM, MM). Auch hier gilt der Maßstab des § 122 Abs. 4 GWB.
Personelle Kapazität: Angabe der technischen Fachkräfte, die eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), etwa einer zertifizierten Projektleitung (PMP oder vergleichbar) und zertifizierter SAP-Beraterinnen und -Berater für die Kernmodule.
Wirtschaftliche Eignung: Ein Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur überschreiten, wenn die Art des Auftrags spezielle Risiken mit sich bringt; das ist zu begründen (§ 45 Abs. 2 VgV). Dazu kann eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe verlangt werden (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV).
Hinweis zur Markterkundung
Vor der Einleitung des Vergabeverfahrens darf der Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe durchführen (§ 28 Abs. 1 VgV). Dazu können Sie Informationen zu Ihrem Vorhaben vorab veröffentlichen und Rückmeldungen aus dem Markt einholen. Ein Vergabeverfahren nur zur Markterkundung oder Preisermittlung ist dagegen unzulässig (§ 28 Abs. 2 VgV). Die Markterkundung schärft die Leistungsbeschreibung und gibt Hinweise darauf, welche Anforderungen marktüblich sind und welche den Bieterkreis ungerechtfertigt einschränken würden.
Alle Beteiligten frühzeitig einbinden
Eine SAP-S/4HANA-Einführung ist kein IT-Projekt. Sie ist ein Organisationsprojekt mit IT-Anteil. Die Anforderungen entstehen in den Fachbereichen, nicht in der IT. Wer die Anforderungen ausschließlich in der IT-Abteilung erhebt, schreibt an der Realität der späteren Nutzer vorbei.
Folgende Bereiche müssen vor der Leistungsbeschreibung aktiv befragt werden, nicht erst im Projekt:
Pflichtbeteiligte
Finanzen und Controlling, Kernbereich der meisten SAP-Projekte (FI/CO)
Personalwesen (HCM), besonders wenn Gehaltsabrechnung migriert wird
Einkauf und Beschaffung, Prozesse in SAP MM direkt betroffen
Schnittstellen-Systeme, alle Fachbereiche mit Drittsystem-Anbindungen an SAP
Ein mögliches Format ist ein strukturierter Workshop-Prozess in drei Phasen: Bestandsaufnahme je Fachbereich, gemeinsame Priorisierung der Anforderungen, anschließende Konsensrunde zur Leistungsbeschreibung. Der Aufwand lohnt sich, weil Anforderungen, die erst im Projekt auftauchen, dort als Änderungen nachverhandelt werden müssen.
Legacy-Workflows frühzeitig identifizieren
SAP ECC-Systeme, die über viele Jahre betrieben wurden, tragen in der Regel erhebliches Customizing-Gewicht: Eigenentwicklungen (Z-Transaktionen), spezifische Formularlogiken, manuelle Buchungsroutinen, Schnittstellen zu Fachanwendungen, die vor Jahren angebunden wurden, und Prozesse, die heute nur noch ein oder zwei Personen vollständig kennen.
Diese Legacy-Komplexität ist eine der großen Unbekannten in jedem Migrationsprojekt. Zu hoch angesetzt, treibt sie das Budget. Zu niedrig eingeschätzt, führt sie zu Projektstillstand kurz vor dem Go-Live. Deshalb muss die Bestandsaufnahme vor der Ausschreibung beginnen, nicht danach.
Vorbereitende Analyse vor der Ausschreibung
Technische Analyse
Anzahl und Komplexität aller Z-Transaktionen und Eigenentwicklungen (ABAP-Code-Analyse)
Schnittstellenlandschaft: welche Systeme kommunizieren mit SAP?
Datenbankgröße und Datenqualität
Aktive vs. inaktive Systemmodule
Fachliche Analyse
Prozesse, die im Standard-S/4HANA nicht existieren
Abläufe, die nur über manuelle Workarounds funktionieren
Berichts- und Auswertungsanforderungen je Fachbereich
Kritische Jahresabschluss- und Fristen-Prozesse
Die Ergebnisse dieser Analyse fließen direkt in die Leistungsbeschreibung. Ein klar dokumentierter Ist-Zustand ermöglicht Bietern belastbare Kalkulationen. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert Angebote mit großen Risikoaufschlägen oder mit unrealistisch niedrigen Preisen, die sich im Projektverlauf durch Nachträge ausgleichen.
Fit-Gap-Analyse als optionale Vergabeleistung
Eine Alternative zur Vorab-Analyse ist die Aufnahme einer Fit-Gap-Analyse als erste, separat vergütete Phase im Vertrag. Dabei führt der Implementierungspartner die Bestandsaufnahme zu Projektbeginn durch, bevor der Hauptauftrag verbindlich wird. Dieses Modell gibt beiden Seiten Sicherheit, erfordert aber Vertrauen in die Objektivität des Auftragnehmers bei der Analyse seiner eigenen Vorleistung.
Bestehender Partner: Chancen, Risiken und Wettbewerb
Bei einer SAP-S/4HANA-Ausschreibung steht häufig implizit die Frage im Raum: Soll der bisherige SAP-Betriebspartner eine realistische Chance haben, oder soll gewechselt werden? Diese Frage muss bewusst und transparent beantwortet werden, bevor das Verfahren startet. Was nicht funktioniert, ist eine Leistungsbeschreibung, die de facto auf einen Anbieter zugeschnitten ist. Die Leistungsbeschreibung muss allen Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewähren (§ 31 Abs. 1 VgV).
Pulskontrolle der Fachbereiche: Bevor das Verfahren beginnt, lohnt eine strukturierte Abfrage der Zufriedenheit mit dem bisherigen Partner in allen betroffenen Fachbereichen. Welche Leistungen wurden gut erbracht? Wo gibt es Reibung? Welche Defizite haben sich über die Jahre aufgebaut? Diese Bewertung ist keine Befindlichkeitsabfrage, sie ist die Grundlage für die Formulierung der Zuschlagskriterien und die Gewichtung von Qualität gegenüber Preis.
Neutraler Wettbewerb trotz Bestandspartner
1
Systemdokumentation vom Bestandspartner einfordern und in die Vergabeunterlagen für alle Bieter aufnehmen. Nur wer das Altsystem kennt, kann realistisch anbieten.
2
Bieterfragen transparent beantworten: Alle Fragen und Antworten allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung stellen. Kein bilaterales Gespräch über Systemdetails.
3
Zuschlagskriterien sachlich formulieren: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals können ein Zuschlagskriterium sein, wenn sie die Qualität der Ausführung erheblich beeinflussen können (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV). Ein Kriterium „Erfahrung mit unserem Bestandssystem“ bevorzugt dagegen faktisch den Bestandspartner.
4
Übergabe und Migration beschreiben: Die Vergabeunterlagen sollten einen klar definierten Exit-Prozess enthalten, unabhängig davon, ob der alte oder ein neuer Partner gewinnt.
Marktüberblick mit dem SAP Partner Finder: Den offiziellen SAP Partner Finder unter partnerfinder.sap.com können Sie nutzen, um nach SAP-Partnern zu filtern, etwa nach Region, Partnerstatus und Lösungsschwerpunkt. Das gibt einen ersten Überblick über den Markt, bevor Sie Eignungskriterien festlegen, und hilft einzuschätzen, wie viele Bieter Ihre Anforderungen realistisch erfüllen können.
Wie andere öffentliche Auftraggeber SAP-Projekte ausgeschrieben haben, zeigt unser Vergabe-Archiv. Dort finden Sie Bekanntmachungen und, wo vorhanden, Vergabeunterlagen vergangener SAP-Verfahren, filterbar nach Bundesland und Jahr.
Das Leistungsverzeichnis: Was hinein muss
Das Leistungsverzeichnis ist das Herzstück der Vergabeunterlagen. Es entscheidet über Vergleichbarkeit der Angebote, Vollständigkeit der späteren Leistung und Basis für Nachtragsverhandlungen. Folgende Positionen sollten in jeder SAP-S/4HANA-Ausschreibung enthalten sein:
Kommunikationskonzept (Lenkungsausschuss, Jour Fixe)
Eskalationsprozess
Wissenstransfer an interne Mitarbeitende
Zuschlagskriterien und Gewichtung: Neben dem Preis können qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 58 Abs. 2 VgV), etwa Konzeptqualität des Implementierungsansatzes, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals oder Qualität des Schulungskonzepts. Welche Kriterien gelten und wie sie gewichtet werden, legt die Vergabestelle fest und gibt es in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an (§ 58 Abs. 3 VgV).
Vergleichswerte aus dem Vergabe-Archiv nutzen
Im IT-LV Vergabe-Archiv sehen Sie, wie andere Auftraggeber SAP-Verfahren beschrieben haben, etwa Laufzeiten, Verfahrensarten und Leistungsumfang. Wo eine Bekanntmachung einen Auftragswert nennt, gibt sie einen Anhaltspunkt für die eigene Kostenschätzung und für die Frage, welche Vertragslaufzeiten üblich sind.
Typische Fehler bei SAP-S/4HANA-Ausschreibungen
Die folgenden Stolpersteine lassen sich mit Vorbereitung vermeiden.
01
Go-Live-Termin als fixes Vertragsdatum
▼
Ein vertraglich fixierter Go-Live-Termin ohne Puffer erzeugt enormen Druck in der Schlussphase. Dann droht, dass Testphasen verkürzt, Schulungen reduziert und Datenmigrationsprobleme unter Zeitdruck überdeckt statt beseitigt werden.
Besser: Einen realistischen Zieltermin vereinbaren, aber Pufferphasen und klar definierte Go-Live-Kriterien (Testabdeckung, offene Fehler-Kategorien) in den Vertrag aufnehmen. Ein misslungener Go-Live kostet mehr als ein verschobener.
02
Personalrat nicht eingebunden
▼
Der Personalrat (§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG bzw. Personalvertretungsgesetz des Landes) oder Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) bestimmt mit bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. SAP-Systeme, die Benutzer- und Protokolldaten verarbeiten, sind dafür in der Regel geeignet. Wer die Einbindung vergisst, riskiert Verzögerungen durch das Mitbestimmungsverfahren mitten in der Implementierung.
Besser: Den Personalrat oder Betriebsrat bereits in der Bedarfsplanung einbinden, vor der Vergabe. Eine Dienstvereinbarung zur Systemnutzung parallel zur Ausschreibung vorbereiten.
03
Lizenzen und Implementierung in einem Los gebündelt
▼
Wenn SAP-Lizenzen und Implementierungsleistungen in einem einzigen Los ausgeschrieben werden, schränkt das den Bieterkreis auf Unternehmen ein, die beides anbieten können. Nicht jeder spezialisierte SAP-Implementierungspartner hat einen Reseller-Status für SAP-Lizenzen.
Besser: Lizenzen entweder separat beschaffen (z.B. über bestehende Rahmenverträge) oder explizit als Subauftragnehmer-Leistung in der Ausschreibung definieren, damit reine Implementierungspartner nicht ausgeschlossen werden.
04
Kein Wissenstransfer vereinbart
▼
Ohne vertragliche Regelung zum Wissenstransfer entsteht eine Abhängigkeit vom Implementierungspartner, die auch nach Projektabschluss fortbesteht. Key-User wissen nicht, wie das System konfiguriert wurde, und jede Änderung erfordert externe Unterstützung.
Besser: Wissenstransfer als Pflichtbestandteil der Hypercare-Phase definieren: dokumentierte Konfiguration, Schulung interner Administratoren, Übergabe aller Entwicklungsdokumentationen und ein definiertes Abnahmekriterium für diesen Transfer.
05
Zu enger Zeitplan für das Vergabeverfahren
▼
Ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb hat zwei Stufen mit gesetzlichen Mindestfristen, dazu kommen Verhandlungsrunden, Wertung, Wartefrist und interne Gremientermine. Wer zu spät startet, kann einen Go-Live vor dem Ende der Mainstream-Wartung nicht mehr sicher erreichen.
Besser: Den Zeitplan rückwärts vom gewünschten Go-Live rechnen: Projektlaufzeit, Verfahrensdauer mit Mindestfristen, Verhandlungen, Wartefrist nach § 134 GWB und Gremientermine. Die interne Vorbereitung (Anforderungserhebung, Vorinformation, vergaberechtliche Abstimmung) frühzeitig beginnen.
06
Schnittstellen im Scope vergessen
▼
Die Anbindung von Fachanwendungen an das neue SAP-System wird häufig unterschätzt oder schlicht vergessen. Drittsysteme (Zeiterfassung, Dokumentenmanagement, Melderegister, Kasse) müssen explizit im Scope adressiert sein, inklusive Verantwortlichkeit für die Schnittstellenentwicklung.
Besser: Vor der Leistungsbeschreibung eine vollständige Schnittstellenlandkarte erstellen. Für jede Schnittstelle: Verantwortung (Auftragnehmer, Drittanbieter oder intern), Format, Übergabepunkt und Testverantwortung klar definieren.
Das Muster-Leistungsverzeichnis SAP S/4HANA ist eine Vorlage für die technischen Positionen. Im Vergabe-Archiv sehen Sie, wie andere Auftraggeber vergleichbare Verfahren ausgeschrieben haben. Bei Fragen zu den Produkten sprechen Sie uns an.
Sie haben eine konkrete Beschaffung vor sich und wollen sehen, wie andere sie aufgesetzt haben? Das Vergabe-Archiv zeigt vergleichbare Verfahren. Bei Fragen zu den Produkten melden Sie sich gern.