Buchstabe A

Abnahmekriterien (Acceptance Criteria / Abnahmebedingungen)

Abnahmekriterien legen vorab verbindlich fest, unter welchen Bedingungen ein Auftraggeber eine IT-Leistung als vertragskonform aner­kennt und die Abnahme erklärt, z. B. bestandene Lasttest-Schwellenwerte, null kritische Sicherheitslücken im Penetrationstest oder vollständige Dokumentation. Nach §640 BGB ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen; klar definierte Abnahmekriterien schützen beide Seiten vor Streitigkeiten über den Erfüllungsgrad. In IT-Vergaben sollten Aufnahmekriterien im Leistungsverzeichnis als messbarer, überprüfbarer und für Dritte nachvollziehbarer Katalog spezifiziert werden.
Quellen: §640 BGB Abnahme, gesetze-im-internet.de · EVB-IT Vertragswerk, cio.bund.de
Im Vergabe-Archiv nach »Abnahmekriterien« suchen →

Passende Muster-LVs

Muster-LV: Penetrationstest →

Passende Insights-Artikel

IT-Leistungsverzeichnis richtig erstellen: Praxis-Guide für Auftraggeber →

Verwandte Begriffe

Authentifizierungsprotokoll API-Management Auditprotokoll Audit-Trail Auditierbarkeit

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @