Buchstabe A

Abnahmeprotokoll (Abnahmedokumentation / Acceptance Protocol)

Ein Abnahmeprotokoll dokumentiert formal die Übergabe und Abnahme einer IT-Leistung durch den Auftraggeber, enthält das Ergebnis der Funktionsprüfung, eventuelle Vorbehalte und vereinbarte Nachbesserungsfristen. Es ist Grundlage für die Fälligkeit der Schlussrechnung und markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist. In IT-Vergabeverfahren sollten Auftraggeber die Mindestinhalte des Abnahmeprotokolls (Prüfumfang, Testergebnisse, Sicherheitsüberprüfungsergebnis, Annahmevorbehalt) vorab in den Vertrag aufnehmen, um Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu vermeiden.
Quellen: §640 BGB Abnahme, gesetze-im-internet.de · EVB-IT Vertragswerk, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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