Buchstabe A

Abnahmeverfahren (Acceptance Procedure / Abnahmedurchführung)

Das Abnahmeverfahren ist der formale Prozess, durch den Auftraggeber prüfen und bestätigen, dass eine IT-Liefer- oder Dienstleistung den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Es umfasst funktionale Tests, Sicherheitsprüfungen, Dokumentenprüfung und bei Bedarf Penetrationstests; mit der förmlichen Abnahme (§640 BGB) beginnen Gewährleistungsfristen und der Auftragnehmer erhält Zahlungsanspruch. Auftraggeber sollten Abnahmekriterien, Testszenarien und Ablehnungsgründe bereits in der Ausschreibung definieren, um Abnahmestreitigkeiten zu vermeiden.
Quellen: §640 BGB (Abnahme), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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