Buchstabe A

Abrufbestellung (Call-off Order / Einzelabruf im Rahmenvertrag)

Eine Abrufbestellung ist der formale Akt, mit dem Auftraggeber eine Einzelleistung aus einem bestehenden Rahmenvertrag oder Rahmenvereinbarung abrufen, ohne ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die wesentlichen Vertragskonditionen (Preise, Leistungsumfang, Qualitätsstandards) wurden bereits im Rahmenvertrag festgelegt; die Abrufbestellung konkretisiert nur Menge und Lieferzeitpunkt. In IT-Vergaben für wiederkehrende Leistungen wie Lizenzpflege, Schulungen oder Support-Kontingente bietet die Abrufbestellung Flexibilität, setzt aber eine ordnungsgemäß durchgeführte Rahmenvereinbarungsausschreibung voraus, die alle wesentlichen Bedingungen bereits enthält.
Quellen: §21 VgV (Rahmenvereinbarungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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