Buchstabe A

Abschlagszahlung (Abschlag / Vorschusszahlung / Progress Payment)

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer für bereits erbrachte und nachgewiesene Leistungsanteile, bevor die Gesamtleistung abgeschlossen und abgenommen ist. Sie dient der Liquiditätssicherung des Auftragnehmers bei längeren Projekten und ist in IT-Projekten üblich, wenn Meilensteine oder definierte Teilleistungen die Zahlungsvoraussetzung bilden. Ein klarer Zahlungsplan mit definierten Meilensteinen und Nachweispflichten verhindert Streitigkeiten über die Fälligkeit von Abschlägen.
Quellen: §632a BGB (Abschlagszahlungen), gesetze-im-internet.de · EVB-IT Vertragswerk, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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