Buchstabe A

Alternativposition

Eine Alternativposition im Leistungsverzeichnis wird parallel zu einer Grundposition ausgeschrieben; der Auftraggeber entscheidet erst nach Angebotsöffnung, welche Alternative bezuschlagt wird. In IT-Ausschreibungen eignet sich das Instrument, um etwa verschiedene Lizenzmodelle (perpetual vs. Subscription) oder Leistungsumfänge parallel anzubieten. Alternativpositionen müssen in den Vergabeunterlagen klar als solche gekennzeichnet sein.
Quellen: §35 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Verwandte Begriffe

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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