Buchstabe A

Angebotsaufklärung (Angebotserläuterung / Aufklärungsgespräch)

Angebotsaufklärung ist das Verfahren, bei dem der Auftraggeber einen Bieter zur Erläuterung unklarer oder möglicherweise nicht auskömmlicher Preispositionen oder Leistungsangaben in seinem Angebot auffordert, ohne das Angebot inhaltlich zu verändern (§60 VgV). Sie dient der Sachverhaltsaufklärung und nicht der Nachverhandlung; geänderte Preise oder Konditionen aufgrund von Aufklärungsgesprächen sind unzulässig. In IT-Vergaben mit komplexen Kalkulationsstrukturen (z.B. Stundensatzmodelle, Lizenzkostenschlüssel) ist die Angebotsaufklärung ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Angebotswertung und zur Vermeidung von Scheinwettbewerb durch zu niedrige Angebote.
Quellen: §60 VgV (Aufklärung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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