Buchstabe A

Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum zwischen Veröffentlichung der Vergabeunterlagen und dem Submissionstermin. Im offenen Verfahren beträgt die Mindestfrist 35 Tage (§15 VgV), reduzierbar auf 30 Tage bei vollständig elektronischer Bereitstellung. Zu kurz bemessene Fristen begründen Rügegründe, da gerade komplexe IT-Vergaben ausreichend Zeit zur Kalkulation erfordern.
Quellen: §15 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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