Buchstabe A

Angebotsklärung (Bid Clarification / Aufklärungsgespräch)

Die Angebotsklärung ist ein vom Auftraggeber nach Angebotsöffnung geführtes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage, um Unklarheiten im Angebot zu beseitigen, ohne inhaltliche Änderungen zuzulassen. §15 VOB/A und §60 VgV erlauben Aufklärungsgespräche bei ungewöhnlich niedrigen Preisen oder formalen Unklarheiten; eine inhaltliche Nachverhandlung oder Angebotsverbesserung ist dabei unzulässig. Auftraggeber sollten Angebotsklärungen sorgfältig dokumentieren, da sie bei späteren Nachprüfungsverfahren als Beleg dienen, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Quellen: §60 VgV (Aufklärung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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