Buchstabe A

Angebotssicherheit (Bid Bond / Bietungssicherheit)

Eine Angebotssicherheit ist eine finanzielle Garantie, die Bieter in bestimmten Vergabeverfahren stellen müssen, um ihre Ernsthaftigkeit zu belegen und den Auftraggeber abzusichern, falls ein Bieter sein Angebot zurückzieht oder den Zuschlag nicht annimmt. In deutschen Vergabeverfahren nach VgV ist die Anforderung einer Angebotssicherheit unüblich und wird eher im internationalen Kontext (z.B. GPA-Verfahren) genutzt; das deutsche Recht begrenzt Sicherheitsleistungen auf den Auftragsfall. Auftraggeber sollten Angebotssicherheiten sorgfältig mit Vergaberechtlern abstimmen, da unverhältnismäßige Anforderungen den Wettbewerb einschränken können.
Quellen: §17 VOB/A (Sicherheitsleistungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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