Buchstabe A

Auftraggeberpflichten (Obligations of the Contracting Authority)

Auftraggeberpflichten umfassen alle vergaberechtlichen Verpflichtungen, die öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren einhalten müssen, darunter Dokumentationspflicht, Vertraulichkeit der Angebote, Gleichbehandlung aller Bieter und Pflicht zur Vorabinformation. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zur Unwirksamkeit des Vertrags führen (§135 GWB) oder Schadensersatzansprüche unterlegener Bieter begründen. Auftraggeber sollten ihre internen Abläufe in Vergabehandbüchern regeln, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die einschlägigen Pflichten kennen und einhalten.
Quellen: §97 GWB (Vergabegrundsätze), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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