Buchstabe A

Auftragsänderung (Vertragsänderung / Contract Modification)

Eine Auftragsänderung im Sinne von §132 GWB liegt vor, wenn wesentliche Bedingungen eines laufenden Vertrags geändert werden und dies einer Neuausschreibung bedarf. Zulässig ohne neue Vergabe sind Änderungen bis 10 % (Liefer- und Dienstleistungsaufträge) bzw. 15 % (Bauaufträge) des ursprünglichen Auftragswertes sowie klar vorab definierte Optionen und Klauseln in den Vergabeunterlagen. In IT-Projekten mit häufig wechselnden Anforderungen ist eine sorgfältige Nachtragsklausel von Beginn an essenziell, um kostspielige Neuausschreibungen zu vermeiden.
Quellen: §132 GWB (Vertragsänderungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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