Buchstabe A

Auftragsausführung (Contract Execution / Leistungserbringung)

Die Auftragsausführung bezeichnet die Phase des Vergabeprozesses, in der der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt und der Auftraggeber diese überwacht, steuert und abnimmt. Während der Ausführung sind Änderungen am Vertragsgegenstand nur unter den engen Bedingungen des §132 GWB zulässig; wesentliche Änderungen erfordern eine Neuausschreibung. In IT-Projekten umfasst das Ausführungsmanagement Projektsteuerung, Meilensteinüberwachung, Qualitätssicherung und kontinuierliche Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Quellen: §132 GWB (Vertragsänderungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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