Buchstabe A

Ausführungsbedingungen (Contract Performance Conditions / Ausführungsklauseln)

Ausführungsbedingungen sind vertragliche Anforderungen, die der Auftraggeber an die Art und Weise der Auftragsausführung stellt, ohne den Leistungsgegenstand selbst zu verändern, z.B. Mindestlohnpflichten, Umweltstandards, soziale Kriterien oder Sicherheitsauflagen. Nach §128 GWB können Auftraggeber Ausführungsbedingungen festlegen, sofern sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und in der Bekanntmachung angekündigt wurden. In IT-Vergaben eignen sich Ausführungsbedingungen, um Anforderungen wie Datenschutz-Zertifizierungen, Sicherheitsüberprüfungen des Personals oder Lieferkettensorgfalt verbindlich zu verankern.
Quellen: §128 GWB (Ausführungsbedingungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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