Buchstabe F

Fachkunde (Technical Expertise / Fachliche Eignung)

Fachkunde ist eine der drei Eignungsdimensionen im Vergaberecht (neben Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und bezeichnet das für die Auftragserfüllung notwendige fachliche Wissen und die praktische Erfahrung des Bieters. Nachgewiesen wird sie typischerweise durch Referenzprojekte, Qualifikationsnachweise des einzusetzenden Personals und Zertifizierungen. Auftraggeber dürfen Fachkundeanforderungen nur so hoch ansetzen, wie es der konkrete Auftragsgegenstand erfordert; überhöhte Anforderungen verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot und können Gegenstand von Rügen sein.
Quellen: §122 GWB (Eignungskriterien), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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