Buchstabe F

Formblatt (Vergabeformular / Einheitsformblatt)

Formblätter sind standardisierte Vordrucke, die Auftraggeber als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen bereitstellen, darunter das Angebotsschreiben, Preisblätter, Verpflichtungserklärungen zu Mindestlohn, Tariftreuepflichten und Bietereignungserklärungen. Die Verwendung einheitlicher Formblätter erleichtert die Vergleichbarkeit von Angeboten und reduziert formelle Fehler; das BMWK und die Auftragsberatungsstellen der Länder stellen standardisierte Formblattsammlungen bereit. Bieter sollten nur die offiziell bereitgestellten Formblätter verwenden, da eigene Formulierungen als formeller Mangel zum Angebotsausschluss führen können.
Quellen: §56 VgV (Nachforderungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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