Buchstabe F

Freigegebene Software (Approved Software / Whitelisting)

Freigegebene Software bezeichnet eine vom IT-Sicherheitsteam geprüfte und zugelassene Liste von Anwendungen, die auf Endgeräten oder Servern installiert und betrieben werden darf; alle anderen Programme werden geblockt (Application Whitelisting). Diese Maßnahme schützt effektiv gegen ungepatchte Softwarelücken und unautorisierte Tools und ist nach BSI IT-Grundschutz (OPS.1.1.2) empfohlen. In IT-Vergaben für verwaltete Endgeräte oder Serverplattformen sollten Auftraggeber den Freigabeprozess für neue Software, Zuständigkeiten und technische Durchsetzungsmechanismen (z.B. AppLocker, Microsoft WDAC) als Pflichtbestandteil definieren.
Quellen: BSI IT-Grundschutz OPS.1.1.2, bsi.bund.de · CISA: Application Whitelisting, cisa.gov
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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