Buchstabe F

Freihändige Vergabe

Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellen, bei dem der Auftraggeber ohne öffentliche Bekanntmachung direkt mit einem oder mehreren Unternehmen verhandelt. Nach UVgO für Liefer-/Dienstleistungen zwischen 1.000 EUR und 25.000 EUR zulässig. Mindestens ein schriftliches Angebot muss eingeholt werden; Verfahren und Entscheidungsgründe müssen dokumentiert werden.
Quellen: UVgO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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