Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkungen in IT-Verträgen begrenzen die Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers auf einen bestimmten Höchstbetrag, typischerweise ein Vielfaches des Jahresauftragswertes, oder schließen bestimmte Schadensarten (Folgeschäden, entgangener Gewinn) aus. Öffentliche Auftraggeber müssen darauf achten, dass Haftungsbeschränkungen nicht zu weitgehend sind und insbesondere bei Datenpannen oder KRITIS-Ausfällen ausreichend Deckung bieten. EVB-IT-Verträge enthalten standardisierte Haftungsregelungen, die als Ausgangspunkt für Vertragsverhandlungen dienen.
Im Vergabe-Archiv nach »Haftungsbeschränkung« suchen →