Buchstabe H

Haftungsbeschränkung

Haftungsbeschränkungen in IT-Verträgen begrenzen die Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers auf einen bestimmten Höchstbetrag, typischerweise ein Vielfaches des Jahresauftragswertes, oder schließen bestimmte Schadensarten (Folgeschäden, entgangener Gewinn) aus. Öffentliche Auftraggeber müssen darauf achten, dass Haftungsbeschränkungen nicht zu weitgehend sind und insbesondere bei Datenpannen oder KRITIS-Ausfällen ausreichend Deckung bieten. EVB-IT-Verträge enthalten standardisierte Haftungsregelungen, die als Ausgangspunkt für Vertragsverhandlungen dienen.
Quellen: §309 BGB (Klauselverbote), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Haftungsbeschränkung« suchen →

Verwandte Begriffe

HSTS Härtungsprozess Härtungsleitfaden Hardware Security Module Hashwert

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @