Buchstabe I

Indexanpassung (Preisgleitklausel / Lohngleitklausel)

Eine Indexanpassungsklausel ermöglicht es, Vertragspreise automatisch an Kostenentwicklungen (z.B. Tariflohnsteigerungen, Hardwarepreise, Verbraucherpreisindex) anzupassen und schützt beide Vertragsparteien vor unvorhersehbaren Kostenschwankungen bei langfristigen IT-Verträgen. §10 Abs. 3 GWB ermöglicht derartige Preisanpassungsklauseln, wenn sie transparent, objektivierbar und an anerkannte Indizes (z.B. Statistisches Bundesamt, Tarifabschlüsse) geknüpft sind. In IT-Vergaben für mehrjährigen IT-Betrieb, Managed Services oder Softwarepflege sollten Auftraggeber realistische Indexanpassungsklauseln aufnehmen, da starre Preisbindung bei Unterernährung des Auftragnehmers zu Qualitätsproblemen oder Insolvenz führen kann.
Quellen: §10 GWB (Preisanpassungsklauseln), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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