Indexanpassung (Preisgleitklausel / Lohngleitklausel)
Eine Indexanpassungsklausel ermöglicht es, Vertragspreise automatisch an Kostenentwicklungen (z.B. Tariflohnsteigerungen, Hardwarepreise, Verbraucherpreisindex) anzupassen und schützt beide Vertragsparteien vor unvorhersehbaren Kostenschwankungen bei langfristigen IT-Verträgen. §10 Abs. 3 GWB ermöglicht derartige Preisanpassungsklauseln, wenn sie transparent, objektivierbar und an anerkannte Indizes (z.B. Statistisches Bundesamt, Tarifabschlüsse) geknüpft sind. In IT-Vergaben für mehrjährigen IT-Betrieb, Managed Services oder Softwarepflege sollten Auftraggeber realistische Indexanpassungsklauseln aufnehmen, da starre Preisbindung bei Unterernährung des Auftragnehmers zu Qualitätsproblemen oder Insolvenz führen kann.
Im Vergabe-Archiv nach »Indexanpassung« suchen →