Buchstabe L

Lebenszykluskosten (LCC / Life Cycle Costs)

Lebenszykluskosten umfassen alle über die gesamte Nutzungsdauer eines Produkts oder einer Dienstleistung anfallenden Kosten: Anschaffung, Betrieb, Wartung, Entsorgung und ggf. externe Kosten (Umweltauswirkungen). Nach §59 VgV dürfen Auftraggeber Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium festlegen, um wirtschaftlich vorteilhafte Angebote gegenüber günstigen, aber langfristig teuren Lösungen zu bevorzugen. In der IT-Beschaffung sind Total Cost of Ownership (TCO) Berechnungen für Hardwareinfrastruktur, Software-as-a-Service oder Rechenzentrumslösungen ein zentrales Instrument nachhaltiger Beschaffung.
Quellen: §59 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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