Buchstabe N

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neben Preis und Qualität auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien. Das GWB §97 Abs. 3 ermöglicht die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Zuschlagskriterien. In IT-Vergaben fließen zunehmend Energieeffizienz (z.B. PUE-Werte bei Rechenzentren), Lebenszykluskosten und faire Lieferketten in die Bewertungsmatrix ein, unterstützt durch die Allianz für nachhaltige Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen.
Quellen: §97 GWB, gesetze-im-internet.de · BMWK: Innovation im Beschaffungswesen
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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