Buchstabe N

Nachtragsprüfung (Änderungsbegehren / Nachtragsmanagement)

Die Nachtragsprüfung ist die systematische Überprüfung von Nachtragsbegehren eines Auftragnehmers auf ihre vergabe- und vertragsrechtliche Zulässigkeit sowie auf die Angemessenheit der geforderten Mehrvergütung. Nach §132 GWB sind wesentliche Vertragsänderungen grundsätzlich neu auszuschreiben; zulässige Änderungen ohne erneute Ausschreibung sind in §132 Abs. 2 GWB eng begrenzt. Im IT-Umfeld entstehen Nachträge häufig durch geänderte Anforderungen, technische Zusatzleistungen oder nicht vorhersehbare Schnittstellenprobleme; Auftraggeber sollten klare Nachtragsprozesse und Änderungsmanagement-Klauseln in Verträgen verankern.
Quellen: §132 GWB (Vertragsänderungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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