Nachtragsprüfung (Änderungsbegehren / Nachtragsmanagement)
Die Nachtragsprüfung ist die systematische Überprüfung von Nachtragsbegehren eines Auftragnehmers auf ihre vergabe- und vertragsrechtliche Zulässigkeit sowie auf die Angemessenheit der geforderten Mehrvergütung. Nach §132 GWB sind wesentliche Vertragsänderungen grundsätzlich neu auszuschreiben; zulässige Änderungen ohne erneute Ausschreibung sind in §132 Abs. 2 GWB eng begrenzt. Im IT-Umfeld entstehen Nachträge häufig durch geänderte Anforderungen, technische Zusatzleistungen oder nicht vorhersehbare Schnittstellenprobleme; Auftraggeber sollten klare Nachtragsprozesse und Änderungsmanagement-Klauseln in Verträgen verankern.
Im Vergabe-Archiv nach »Nachtragsprüfung« suchen →