Buchstabe N

Nebenangebot

Ein Nebenangebot ist eine vom Leistungsverzeichnis abweichende Lösung, die ein Bieter ergänzend zum Hauptangebot einreicht (§35 VgV). Nebenangebote sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich erlaubt hat, und müssen Mindestanforderungen erfüllen. In IT-Vergaben bieten Nebenangebote Bietern die Möglichkeit, innovative Alternativen vorzuschlagen, etwa eine andere Architektur oder ein effizienteres Lizenzmodell.
Quellen: §35 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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