Buchstabe P

Parallelausschreibung

Bei einer Parallelausschreibung schreibt der Auftraggeber mehrere funktional ähnliche oder alternative Lösungen gleichzeitig aus, um den Wettbewerb zu stärken oder Alternativen zu evaluieren. Im IT-Bereich kann dies sinnvoll sein, wenn sowohl eine On-Premises- als auch eine Cloud-Lösung in Betracht kommen und der Markt befragt werden soll. Die Parallelausschreibung ist zulässig, solange die Auftragswerte korrekt einzeln berechnet und alle Verfahrensgrundsätze eingehalten werden.
Quellen: §3 VgV (Auftragswertberechnung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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