Risikoverteilung (Risk Allocation / Risikoverteilung im Vertrag)
Risikoverteilung regelt, welche Vertragspartei welche Risiken des IT-Projekts trägt, z. B. Projektverzögerungen durch technische Komplexität, Anforderungsänderungen oder externe Ereignisse wie Cyberangriffe. Die BHO verlangt von Auftraggebern, dass Verträge wirtschaftlich und risikoadäquat gestaltet werden; nach allgemeinen AGB-Recht darf kein Vertragspartner mit atypischen Risiken überlastet werden. Praktiker empfehlen, Risikomatrizen als Vertragsanlage zu vereinbaren, in denen Risikoträger, Eintrittswahrscheinlichkeit und Gegenmaßnahmen klar geregelt sind, um Nachtragsstreitigkeiten zu vermeiden.
Quellen: §97 GWB (Vergabegrundsätze), gesetze-im-internet.de · BVA: Vergabe- und Vertragsmanagement, bva.bund.de
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