Buchstabe S

Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind Stellen, die Tätigkeiten in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste ausüben und dabei vergaberechtlichen Regeln unterliegen; §100 GWB erfasst sowohl öffentliche Auftraggeber in diesen Bereichen als auch private Unternehmen, die aufgrund besonderer oder ausschließlicher Rechte handeln. Sie unterliegen nicht der VgV, sondern der Sektorenverordnung (SektVO), die in manchen Bereichen flexiblere Verfahrensregeln vorsieht. Für IT-Beschaffungen durch kommunale Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe sind die Sektorenvorschriften daher der relevante Rechtsrahmen.
Quellen: §100 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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