Buchstabe S

SektVO (Sektorenverordnung)

Die SektVO regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr und Postdienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie entspricht inhaltlich weitgehend der VgV, gewährt Sektorenauftraggebern aber größere Verfahrensflexibilität, insbesondere beim Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Für IT-Ausschreibungen von Stadtwerken, Bahn oder Wasserversorgern ist die SektVO das maßgebliche Regelwerk.
Quellen: SektVO 2016, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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