Buchstabe T

Sicherheitsüberprüfung Personal (Personnels Security Clearance / Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Die Sicherheitsüberprüfung von Personal stellt fest, ob eine Person vertrauenswürdig ist und ihr Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen oder Systemen gewährt werden kann. In Deutschland unterscheidet das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zwischen einfacher (Ü1), erweiterter (Ü2) und erweiterter Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü3). Auftraggeber können für IT-Personal, das Zugang zu besonders schützenswerten Systemen erhält, eine behördliche Sicherheitsüberprüfung als Voraussetzung fordern; dies muss in den Vergabeunterlagen transparent kommuniziert werden.
Quellen: Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz ORP.1, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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