Buchstabe S

Subdienstleister (Unterdienstleister / Sub-Processor)

Als Subdienstleister (auch Unterdienstleister oder Sub-Processor) bezeichnet man einen IT-Dienstleister, der von einem Hauptauftragnehmer mit Teilen der Leistungserbringung beauftragt wird und dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO benötigt ein Auftragsverarbeiter für die Einbindung von Subdienstleistern die Genehmigung des Verantwortlichen. In IT-Vergabeverfahren müssen Auftraggeber Regelungen für Subdienstleister in der AVV treffen und sich das Recht vorbehalten, der Einbindung neuer Subdienstleister zuzustimmen oder zu widersprechen.
Quellen: Art. 28 DSGVO, gesetze-im-internet.de · BSI: Datenschutz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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