Buchstabe S

Submissionsabsprache

Submissionsabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die den Wettbewerb im Vergabeverfahren verzerren, z.B. durch abgestimmte Angebotspreise oder vereinbarte Schutzangebote. §298 StGB stellt Submissionsabsprachen unter Strafe (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe); nach §124 GWB können betroffene Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt verfolgt Submissionsabsprachen parallel als Kartellrecht­sverstoß und kann Bußgelder bis 10% des Jahresumsatzes verhängen.
Quellen: §298 StGB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt: Kartellverfolgung
Im Vergabe-Archiv nach »Submissionsabsprache« suchen →

Verwandte Begriffe

Sinkhole Social Engineering Sollkonzept SCA Supply Chain Risk Management

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @