Submissionsabsprache
Submissionsabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die den Wettbewerb im Vergabeverfahren verzerren, z.B. durch abgestimmte Angebotspreise oder vereinbarte Schutzangebote. §298 StGB stellt Submissionsabsprachen unter Strafe (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe); nach §124 GWB können betroffene Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt verfolgt Submissionsabsprachen parallel als Kartellrechtsverstoß und kann Bußgelder bis 10% des Jahresumsatzes verhängen.
Im Vergabe-Archiv nach »Submissionsabsprache« suchen →