Teilleistung (Abschlagsleistung / Teilergebnis)
Eine Teilleistung ist ein abgeschlossener, abnahmefähiger Teilabschnitt einer Gesamtleistung, für den ein Auftraggeber eine Teilvergütung leistet, bevor die Gesamtleistung abgeschlossen ist. Im IT-Vertragsrecht ermöglichen Teilleistungen eine phasenweise Abrechnung großer Projekte und reduzieren das finanzielle Risiko für beide Seiten. In Leistungsverzeichnissen für IT-Großprojekte sollten Auftraggeber Meilensteine und Teilleistungen mit klaren Abnahmekriterien definieren, da ohne klare Definition von Teilleistungen Streitigkeiten über Abrechnungszeitpunkte und Leistungsstand entstehen können.
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