Zugangsprotokoll (Access Log / Zugangsnachweis)
Ein Zugangsprotokoll erfasst alle erfolgreichen und fehlgeschlagenen Zugriffsversuche auf IT-Systeme, Gebäude oder Datenbereiche mit Zeitstempel, Nutzeridentität und Herkunft des Zugriffs. Es dient sowohl der Sicherheitsüberwachung als auch der Nachweisführung bei Sicherheitsvorfällen oder datenschutzrechtlichen Anfragen. In IT-Ausschreibungen für Systeme mit personenbezogenen Daten oder besonders schützenswerten Informationen sollten Auftraggeber Anforderungen an Zugangsprotokolle, Aufbewahrungsfristen und manipulationssichere Speicherung als Teil des Datenschutz- und Sicherheitskonzepts verbindlich vorschreiben.
Quellen: BSI IT-Grundschutz OPS.1.1.5, bsi.bund.de · Art. 5 DSGVO Rechenschaftspflicht, gesetze-im-internet.de
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