Buchstabe Z

Zuschlagsentscheidung

Die Zuschlagsentscheidung ist die interne Entscheidung des Auftraggebers, welchem Bieter der Auftrag erteilt werden soll (§127 GWB). Sie muss auf Basis der vorab festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung getroffen und im Vergabevermerk begründet werden. Zwischen Zuschlagsentscheidung und tatsächlicher Zuschlagserteilung liegt die Vorabinformationsfrist von 15 Tagen, in der unterlegene Bieter Rechtsmittel einlegen können.
Quellen: §127 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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